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Umstellung der Kfz-Steuer soll kommen VCD fordert progressive CO2-Steuer



Der Verkehrsclub Deutschland e.V. (VCD) begrüßt das Vorhaben der Bundesregierung, die Kfz-Steuer für Pkw nun doch so schnell wie möglich auf CO2-Basis umzustellen.


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Allerdings müssten durch die neue Steuer Spritfresser deutlich höher belastet werden als verbrauchsarme Pkw. Nur so werde die Kfz-Steuer die für den Klimaschutz dringend notwendige Lenkungswirkung entfalten. Zudem sollte sich eine mögliche mehrjährige Kfz-Steuerbefreiung am 3-Liter-Auto orientieren, was einem CO2-Ausstoß von 80 Gramm entspricht. Nach heutigen Medienberichten soll das Bundesfinanzministerium in den nächsten Wochen ein Konzept für eine CO2-basierte Kfz-Steuer erarbeiten. Das Ministerium plant, jedes Gramm CO2 gleich hoch zu besteuern und den Grenzwert für eine Steuerbefreiung auf 100 Gramm CO2 festzulegen.

Michael Gehrmann, VCD-Bundesvorsitzender: „Einen höheren Anreiz zum Kauf umweltschonender Autos liefert eine CO2-basierte Kfz-Steuer nur dann, wenn Energieeffizienz belohnt und Pkw mit hohem Verbrauch mit hohen Kosten belegt werden. Das heißt je mehr CO2 ein Fahrzeug emittiert, desto stärker muss stufenweise die Steuer pro Gramm des Treibhausgases angehoben werden. Wer sich heute noch für einen Spritfresser entscheidet, soll wissen, dass er künftig nicht nur an der Tankstelle sondern auch bei der jährlichen Steuer kräftig draufzahlen wird.”


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Der VCD hat ein eigenes Kfz-Steuer-Modell entwickelt. Danach werden minimal 40 Cent pro Gramm bei einem CO2-Ausstoß von bis zu 120 Gramm pro Kilometer und maximal 16 Euro ab 251 Gramm CO2 pro Kilometer erhoben. So würde die geländegängige Luxuslimousine VW Touareg V 10 TDI mit einem Verbrauch von 12,8 Litern Diesel auf 100 Kilometern und einem CO2-Ausstoß von 315 Gramm pro Kilometer 2410 Euro statt wie bisher nur 772 Euro pro Jahr kosten. Für den zurzeit sparsamsten Benziner, den Toyota Prius mit Hybridmotor, fielen jährlich dagegen nur 41 Euro an. Weil das VCD-Modell zukunftsfeindliche Sprit¬schlucker steuerlich erheblich belastet, soll es nicht rückwirkend auf Altfahrzeuge angewendet werden, die unter anderen steuerlichen Rahmenbedingungen angeschafft wurden.

Heiko Balsmeyer, VCD-Verkehrsreferent: „Wichtig bei der neuen Kfz-Steuer ist, dass Dieselfahrzeuge nur dann einen Steuernachlass erhalten, wenn sie einen geschlossenem Rußpartikelfilter haben. Nur dieser filtert die Rußpartikel fast vollständig aus den Abgasen. Diese Technik ist heute schon Standard.”


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Detaillierte Informationen zum VCD-Modell im Internet unter www.vcd.org/kfz-steuer.html



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