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Ummeldung von Firmenwagen/-Kfz



(OpenPr) Im Gegensatz zum privaten Umzug ist die Organisation und Durchführung einer Firmensitzverlagerung umfangreicher und um ein vielfaches schwiergier. Während bei einer Privatperson die Behörden oftmals noch „ein Auge zudrücken“ wenn das Ummelden des Kfz´s erst sehr viel später erfolgt, wird bei Firmen nicht so nachsichtig gehandelt.


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Anders als bei Privatpersonen kann die Ummeldung des Firmensitzes in einen neuen Stadt- oder Landkreis einfach durch die Veröffentlichung in den amtlichen Bekanntmachungen nachvollzogen werden. Zusätzlich ist mit dem Umzug auch das Ummelden des kompletten Firmenfohrparks mitverbunden. Anders als beim Ummelden eines privaten Kfz´s muss beim Ummelden von Firmenfahrzeugen auch ein aktueller Handelsregisterauszug mitvorgelegt werden. Das Ummelden der Kfz an sich kann dann auch nur durch den Geschäftsführer(GF), Prokuristen (Prok.) oder Vorstand(Vst.) authorisiert werden und es muss ein Ausweispapier vom Vertretungsberechtigten der Firma vorgelegt werden.

Insbesondere in der schwierigen Umzugsphase werden meistens auch die erforderlichen Unterlagen für die Ummeldung des Kfz´s (Kfz-Brief, Kfz-Schein,..) nicht separat gelagert und mit in Umzugskartons verpackt. Infolge dessen gerät die Ummeldung der Kfz zuerst in Vergessenheit, bis das erste kostenpflichtige Schreiben vom Amt an die Notwendigkeit der Kfz-Ummeldung erinnert. Da die Kfz-Steuer (noch) eine Steuer ist, die dem jeweiligen Bundesland zusteht, sind in Zeiten leerer Kassen die Bundesländer besonders an der Einhaltung der Ummeldung von Fuhrparks interessiert. So mahnt das Bundesland Hamburg säumige Firmen (und auch Privatpersonen) kostenpflichtig ab und erinnert somit an die überfällige Ummeldung.
Es empfiehlt sich also bereits bei der Organisation der Firmensitzverlagerung auch schon vorab mit uns die Ummeldung der Firmenfahrzeuge zu besprechen und zu planen. Zumal auch für den Zeitpunkt der Ummeldung die Kfz nicht am Straßeverkehr teilnehmen dürfen, da sie kein Kennzeichen für die Dauer der Ummeldung „besitzen“. Gerade für Firmenfahrzeuge sind ungenutzte Standzeiten ein nicht zu vernachlässigen.

Insbesondere bezüglich der vorzulegenden Unterlagen und der oftmals schwer zu kalkulierenden Wartezeit auf dem Amt, übernehmen wir gerne die Ummeldung des Fuhrparks für Sie. Auch für mitumgezogene Mitarbeiter übernehmen wir gern die Ummeldung ihres Kfz.

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Ämtergänger KG
z.Hd. Herrn Matthes
Ovelgönner Weg 23
21335 Lüneburg
www.kfz-ummeldeservice.de
www.aemtergaenger.de



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