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Ãœberarbeitung der EU-Energiesteuerrichtlinie



CDH gegen Dieselsteuer nach Energiegehalt
Die geplante Ãœberarbeitung der EU-Energiesteuerrichtlinie würde für ein durch-schnittliches CDH-Mitgliedsunternehmen zu fast 1.400 Euro jährlicher Mehrbelastung allein für Dieselkraftstoff führen.


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Alles „Gute“ kommt bekanntlich von oben und in der Politik innerhalb der EU bedeutet das, aus Brüssel. Neuester Geniestreich der EU-Kommission ist die geplante Ãœberarbeitung der Energiesteuerrichtlinie. Der Entwurf soll morgen, am 13. April 2011 vorgestellt werden. Demnach sollen alle in der EU verwende-ten Kraft- und Heizstoffe künftig nicht mehr nur pro Mengeneinheit besteuert werden, sondern nach dem Energiegehalt, zzgl. einem Aufschlag für die beim Verbrauch erzeugten Kohlendioxidemissionen.

Da Dieselkraftstoff wesentlich energiehaltiger ist als Benzin, müsste Diesel hö-her als Benzin besteuert werden. Beim derzeitig deutschen Steuersatz von 64 Cent pro Liter Benzin, müsste Diesel nach den EU-Plänen künftig mit knapp 75 Cent, anstatt mit 47 Cent pro Liter besteuert werden, rechnet der Verband der Automobilindustrie (VDA) vor. Jedenfalls wenn der Steuersatz auf Benzin nicht verringert würde und das darf in Deutschland kaum erwartet werden. Die Steu-erlast auf Diesel stiege somit um nahezu 60 %! Wahnsinn, auch wenn der Kommissionsentwurf dafür eine Ãœbergangsfrist bis 2020 vorsieht.

Die Mehrbelastung für einen durchschnittlichen CDH-Mitgliedsbetrieb mit 1,66 Firmenfahrzeugen und 37.500 km Jahresfahrleistung pro Auto bei einem Durchschnittsverbrauch von 8 Liter Diesel auf 100 km beliefe sich jährlich auf fast 1.400 Euro, also 840 Euro pro Fahrzeug. Die Mehrbelastungen für Unter-nehmen, die Werkverkehr oder gewerblichen Güterkraftverkehr betreiben, wäre natürlich um ein vielfaches höher, mit entsprechenden Auswirkungen auf die Transportpreise.

Als wohlfeiles Argument für diese irrwitzigen Pläne muss wieder einmal der Klimaschutz herhalten. Im Falle der Dieselbesteuerung würde eine Verwirkli-chung des Kommissionsentwurfes aber die Bemühungen zum Klimaschutz kon-terkarieren. Denn moderne Dieselmotoren sind wesentlich sparsamer und damit emissionsärmer als Benziner.
Deshalb und natürlich aus industriepolitischen Gründen ist damit zu rechnen, dass neben Deutschland auch andere EU-Länder mit eigener Automobilindust-rie den Kommissionsentwurf ablehnen. Da die EU-Staaten Steuervorschläge aber einstimmig annehmen müssen, ist mit der Durchsetzung der Kommissi-onspläne nicht zu rechnen.

Die CDH wird gleichwohl genau beobachten, ob die Bundesregierung bei ihrer spontanen Ablehnung des Entwurfs der EU-Kommission zur Ãœberarbeitung der Energiesteuerrichtlinien bleibt und, wenn nötig, von der Bundesregierung ver-langen, ihr Veto gegen diese unzumutbaren Steuerpläne einzulegen.

( openPR )

Centralvereinigung Deutscher Wirtschaftsverbände für Handelsvermittlung und Vertrieb (CDH)
Am Weidendamm 1 A, 10117 Berlin
www.cdh.de

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