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Ãœbungsleiterpauschale nutzen!



Sind Sie neben ihrem eigentlichen Beruf als Ãœbungsleiter tätig, können Sie pro Jahr bis zu 2.100 € steuerfrei dazuverdienen.


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Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist, dass Sie für eine inländische juristische Person des öffentlichen Rechts (beispielsweise Städte und Gemeinden, Gemeindeverbände, Industrie- und Handelskammern, Universitäten etc.) oder für eine steuerbegünstigte Körperschaft (beispielsweise Deutsches Rotes Kreuz und andere gemeinnützige Vereine) arbeiten. Für diese Tätigkeit können Sie 175 € pro Monat verdienen, ohne dafür in irgendeiner Steuerklasse Lohnsteuer oder Ein­kom­men­steuer zahlen zu müssen.

Begünstigt sind außerdem Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten als Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder vergleichbaren nebenberuflichen Tätigkeiten, aus nebenberuflichen künstlerischen Tätigkeiten oder der nebenberuflichen Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen.

Von der Steuerbefreiung für eine solche nebenberufliche Tätigkeit können Sie auch dann profitieren, wenn Sie nicht hauptberuflich z. B. als Arbeitnehmer tätig sind, weil Sie noch studieren. Entscheidend ist hierbei allerdings die zeitliche Komponente: Die Zeit, die Sie der Ãœbungsleitertätigkeit widmen, darf höchstens ein Drittel der Arbeitszeit eines vergleichbaren Vollzeitjobs in Anspruch nehmen.

§ 3 Nr. 26 EStG

Tipp: Hier finden Sie alle Steuerpauschalen übersichtlich aufgelistet


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