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Teilnehmer eines freiwilligen sozialen Jahres (FSJ) müssen einen Zusatzbeitrag für die Krankenkasse zahlen



(OpenPr) Die Träger der Einsatzstellen von Teilnehmern des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) und des Freiwilligen Ökologische Jahres (FÖJ) übernehmen deren Sozialversicherungsbeiträge.



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Doch das gilt nicht für den Krankenkassen-Zusatzbeitrag. Darauf macht das Internetportal krankenkassen.de aufmerksam. Rechtlich betrachtet sind die Teilnehmer eines Freiwilligen Sozialen Jahres eigenständige Krankenkassenmitglieder.
Krankenkassen, die einen Zusatzbeitrag erheben, werden daher die Teilnehmer des FSJ anschreiben und die Zahlung einfordern.
Diese Zahlungspflicht der FSJler führt zu sehr unbefriedigenden Ergebnissen. Denn die Teilnehmer des Freiwilligen Sozialen Jahres und des Freiwilligen Ökologische Jahres erhalten keinen Lohn, sondern nur ein kleines Taschengeld, von dem sie nun auch den Zusatzbeitrag zahlen müssen. Der Wechsel der Krankenkasse ist für FSJler und FÖJler die einzige Möglichkeit, den Zusatzbeitrag zu vermeiden. Wenn sie von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, entfallen auch die rückwirkend erhobenen Zusatzbeiträge.

Das Internetportal Krankenkassen.de bietet ein Informationsblatt für Teilnehmer des Freiweilligen Sozialen Jahres und des Freiwilligen Ökologische Jahres: www.krankenkassen.de/zusatzbeitrag/fsj


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