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Stichtag/Fristende 31. März – Freiwillige Beiträge in das Rentenkonto einzahlen



Der Countdown läuft: Wer freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung ist und für 2010 noch keine Beiträge gezahlt hat, kann das bis Ende März nachholen.
Dies kann wichtig sein, um den Versicherungsschutz für eine Erwerbsminderungsrente zu sichern oder die Wartezeit für eine Altersrente zu erfüllen. Hierauf hat jetzt die Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover hingewiesen.

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Die freiwillig Versicherten können die Höhe ihrer Einzahlung frei wählen. Dabei liegt der Mindestbeitrag für einen Monat bei 79,60 Euro und der Höchstbeitrag bei 1.094,50 Euro. Um den Erwerbsminderungsschutz zu erhalten, sollte jeder Monat mit einem Beitrag abgedeckt sein.

Wichtig ist, dass auf dem Ãœberweisungsauftrag neben der Versicherungsnummer, dem Namen und Vornamen auch der Zeitraum angegeben wird, für den die Beiträge gelten sollen. Nach dem 31. März kann die Zahlung für 2010 nicht mehr nachgeholt werden.

Weitere Informationen auf www.deutsche-rentenversicherung-braunschweig-hannover.de und am kostenlosen Servicetelefon unter 0800 1000 480 10.

Pressestelle
Lange Weihe 2, 30880 Laatzen
www.deutsche-rentenversicherung-braunschweig-hannover.de
Autor: -wolf-Dieter Burde
Pressesprecher
Wolf-Dieter Burde
Telefon 0511 8292634 oder 0170 3323510
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wolf-dieter.burde@drv-bsh.de



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