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Steuerzahler können ihre Arbeitszimmer in Nordrhein-Westfalen leichter geltend machen



Vereinfachte Prüfung des Arbeitszimmers
Das Land NRW will Bürger und Finanzämter von bürokratischem Aufwand bei der Steuererklärung entlasten. Daher hat es auf Bund-Länder-Ebene vorgeschlagen, dass Steuerzahler ihre Arbeitszimmer leichter geltend machen können.

Nach dem Vorschlag des Landes NRW sollen Finanzämter künftig nur noch prüfen, ob die grundsätzlichen Voraussetzungen für die Absetzbarkeit des Arbeitszimmers stimmen. Die aufwändige, in der Praxis ohnehin schwer durchführbare Vorprüfung, ob der separate Raum ausschließlich beruflichen Zwecken dient, kann damit entfallen. Finanzminister Norbert Walter-Borjans: „Eine solche Regelung kann beide Seiten entlasten: Steuerzahler und Finanzverwaltung.“

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Bislang wird die Abziehbarkeit von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer in zwei Stufen geprüft. Zunächst kontrolliert das Finanzamt, ob eine ausschließliche berufliche Nutzung des als Arbeitszimmer genutzten Raumes vorliegt. Nur wenn das der Fall ist, prüfen die Beamten in einem zweiten Schritt, ob die in dem Raum ausgeübte Tätigkeit den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit bildet. Alternativ wird das Arbeitszimmer auch anerkannt, wenn für diese Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz vorhanden ist.

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