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Steuervorteile für Stiftungen



sup.- Wer sich mit finanziellem Einsatz für gemeinnützige Aufgaben engagiert, der hat verständlicherweise großes Interesse an genauen Informationen über die Verwendung seiner Mittel. Bei fehlender Transparenz und mangelnden Kontrollmöglichkeiten bleibt stets die Ungewissheit, ob die Gelder tatsächlich vollständig dem gewünschten Zweck zugeführt werden.


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Deshalb wählen heute immer mehr Menschen die Form einer eigenen Stiftung, um Gutes zu tun. Dann kann der Gründer nämlich ganz exakt festlegen, wie und was er fördern möchte, und auch, auf welche Weise die korrekte Abwicklung seines Engagements gesichert wird. Diese Entscheidungen haben sogar über den Tod des Stifters hinaus Bestand, weil Stiftungen stets auf Dauer angelegt sind.
Dass das Geld ohne Abzüge dem Stiftungszweck zugute kommt, dafür sorgt auch die steuerliche Behandlung gemeinnütziger Stiftungen. Vermögenswerte, die noch zu Lebzeiten oder im Todesfall einer Stiftung zufließen, sind dem Zugriff des Finanzamtes weitgehend entzogen: Weder Schenkungs- noch Erbschaftssteuer fallen an, so dass die Gründung einer Stiftung die Möglichkeit bietet, das während eines ganzen Lebens erarbeitete Vermögen vollständig zu erhalten und sinnvoll zu nutzen. Gerade dort, wo es keine Erben gibt, ist dies in vielen Fällen eine überlegenswerte Option. Die Stiftung zu Lebzeiten bietet darüber hinaus erhebliche Möglichkeiten für Sonderausgabenabzüge bei der Steuererklärung. Finanz-Ãœbertragungen des Stifters in das so genannte Grundstockvermögen sind bis zu einer Höhe von einer Million Euro abzugsfähig, wobei diese Summe frei auf zehn Jahre verteilt werden kann.


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Bei Verheirateten können beide Ehepartner den Betrag einzeln in Anspruch nehmen.
Darüber hinaus gilt die allgemeine Vergünstigung für Zuwendungen an gemeinnützige Organisationen natürlich auch für Stiftungen und deren Initiatoren: Bis zu 20 Prozent der Einkünfte können so jährlich für die Spende an eine gemeinnützige Stiftung als Sonderausgabe steuerlich geltend gemacht werden, zusätzlich zu dem maximalen Millionen-Abzug für die Grundstockausstattung. Ãœber die steuerlichen und weitere rechtliche Rahmenbedingungen einer Stiftungsgründung informiert eine Broschüre, die gegen einen rückadressierten und mit 1,45 Euro frankierten DIN A 4-Briefumschlag bei der Deutschen Stiftungsagentur angefordert werden kann (Deutsche Stiftungsagentur, Gut Gnadental, Nixhütter Weg 85, 41468 Neuss, Tel: 0 21 31/66 22 221, Fax: 0 21 31/66 22 225, http://www.stiftungsagentur.de bzw. http://www.stiftungskooperation.de).


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