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Steuersoftware im Test



Einen besonderen Service für Gründer bietet das Gründerlexikon mit dem Testen verschiedener Programme. Dabei wurden die verschiedenen Steuersoftware-Angebote großer Hersteller genau unter die Lupe genommen. Gerade jetzt, wenn die alljährlichen Steuererklärungen fällig werden, ist dieser Test für Jedermann interessant. Denn die meisten Menschen wollen die lästigen Formulare nicht mehr mit der Hand ausfüllen, sondern auf elektronischem Wege versenden. Welche Software sich für wen am besten eignet, kann man dank der Tests sehr einfach herausfinden.

Insgesamt wurden vier Programme auf Herz und Nieren geprüft. Hauptaugenmerk im Gründerlexikon-Test, der unter http://www.gruenderlexikon.de/magazin/software-zur-steuererklaerung-was-bekommt-man-fuers-geld erreichbar ist, lag dabei auf der Benutzerfreundlichkeit und der einfachen Bedienung der Programme. Ebenfalls wurden nur Programme getestet, die um die 30 Euro kosten.

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Positiv aufgefallen im Test ist, dass alle Programme sich sowohl für die private, als auch die unternehmerische Steuererklärung eignen. Eine Umsatzsteuervoranmeldung beispielsweise kann mit jeder getesteten Steuersoftware erstellt werden. Wichtig für viele Steuerzahler ist außerdem, dass Musterschreiben im Programm enthalten sind, mit denen auf Anfragen des Finanzamts reagiert werden kann.

Insbesondere Kleinunternehmen legen zudem Wert darauf, dass die Daten aus den Vorjahren problemlos importiert werden können, was ebenfalls bei allen getesteten Programmen möglich ist. Eine Reisekostenabrechnung für Selbstständige konnten hingegen nur drei der getesteten Tools bieten. Dafür boten alle die Ausgabe einer Gewinnermittlung und einer einfachen EÃœR.

Hier können interessierte Selbstständige den großen Steuersoftware-Test vom Gründerlexikon einsehen. Die Details werden dabei in weiterführenden Artikeln noch einmal genauer erläutert. Da sich aber die Steuersoftware in aller Regel nicht nur an Unternehmer wendet, sind auch viele Tools für die private Steuererklärung enthalten, die ebenfalls erläutert werden. Dazu zählen etwa ein Antrag auf Lohnsteuerermäßigung oder Formulare für die Eigenheimzulage, um nur einige Beispiele zu nennen.

Quelle: openPR

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Torsten Montag
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