Onlinerechner:   Vergleiche: Steuersparprogramme:


Steuerlicher Vorteil verfassungswidrig? Rote Karte für § 42 AO?



Ein bislang unveröffentlichter Beschluss des Bundesfinanzhofs zu Verlustzuweisungsgesellschaften (IX B 92/07) wirft ein denkbar schlechtes Licht auf die geplante Neufassung des § 42 der Abgabenordnung (AO). § 42 AO soll dem Missbrauch rechtlicher Gestaltungen entgegenwirken.

Mit dem Beschluss gewähren die Bundesfinanzrichter einer Verlustzuweisungsgesellschaft vorläufigen Rechtsschutz gegen die Anwendung des § 2b EStG wegen ernstlicher verfassungsrechtlicher Bedenken. Sie monieren unter anderem, dass sich eine Konkretisierung des unbestimmten Begriffs „steuerlicher Vorteil“ weder aus der konkreten Norm noch sonst aus dem Gesetz ergebe.

Nach Ansicht des Deutschen Steuerberaterverbandes (DStV) ist dieses verfassungsrechtliche Verdikt unmittelbar auf die Neufassung der sogenannten Missbrauchsregel in § 42 AO in der Fassung des Jahressteuergesetzes 2008 übertragbar. In der vom Bundestag am 8. November 2007 verabschiedeten Neufassung des § 42 AO soll erstmalig der Begriff „Missbrauch“ gesetzlich definiert werden.
Wesentlicher Bestandteil der Definition ist der Begriff des „Steuervorteils“. Dieser soll nach dem Willen des Bundestages sogar noch dadurch qualifiziert sein, dass er „gesetzlich nicht vorgesehen“ ist.
Im Gesetzgebungsverfahren zum Jahressteuergesetz 2008 hatten das Bundesfinanzministerium, die Bundesregierung und der Bundestag insgesamt drei Formulierungsversuche einer Neufassung des § 42 AO vorgelegt. Der DStV hatte in der Sachverständigenanhörung des Finanzausschusses empfohlen, die bisherige Gesetzesfassung beizubehalten. Der Bundesrat wird am 30. November über das Jahressteuergesetz – und damit über die Neufassung des § 42 AO – abstimmen.

Ansprechpartner:
RA/StB Roland Franke, Licencié en Droit
E-Mail: franke@dstv.de
Tel.: 030 / 27876-410
Deutscher Steuerberaterverband e.V.



Kommentieren

Links: