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Steuererklärungen gewissenhaft und zeitnah abgeben



Bei der Steuererklärung zu mogeln oder erst gar keine Steuererklärung abzugeben ist risikoreich. Wer
Einnahmen gegenüber dem Finanzamt verschweigt, der begeht eine Steuerhinterziehung oder -kürzung. Das ist strafbar und zumindest in den Augen der Richter schon seit längerem kein Kavaliersdelikt mehr.


Steuerbescheide werden unter dem Vorbehalt der Nachprüfung erlassen, um noch nachträglich die Richtigkeit der Steuererklärungen prüfen zu können. War die Steuererklärung falsch, kann das Finanzamt den Bescheid nachträglich ändern. Diese Möglichkeiten nutzt das Finanzamt und prüft häufig nach. Sei es nur bei Detailfragen, etwa bei einer Kontrollmeldung, aber auch durch die komplette Prüfung der Buchhaltung bei einer Betriebsprüfung.

Geben Sie ihre Steuererklärungen zeitnah ab.

Quelle: 100 Steuertipps für das Jahr 2010 – Steuerberater Uwe Diekmann www.gds-steuerberatung.de



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