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Steuererklärung für Journalisten



Freiburg (ots) – Wer Texte für Zeitungen, Zeitschriften, Bücher, Rundfunk, Fernsehen oder andere Medien schreibt, ist schriftstellerisch tätig. Auch die Veröffentlichung im Internet erfüllt das Kriterium der Öffentlichkeit.

Die journalistische Tätigkeit zählt zu den freien Berufen und die aus dieser selbstständigen Arbeit erzielten Einkünfte unterliegen der Einkommensteuer – für viele eine lästige Pflicht, diese dem Finanzamt zu erklären.

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Dabei drängt langsam die Zeit: wer eine Einkommen- und ggf. Umsatzsteuererklärung machen muss, sollte diese für das vergangene Jahr bis 31. Mai 2010 beim Finanzamt abgegeben haben, insbesondere dann wenn eine Rückerstattung zu erwarten ist.

Bei der Erstellung der Steuererklärung möchte Haufe Journalisten wieder behilflich sein: In einer PDF-Broschüre finden sie viele Tipps und Hinweise speziell für Autoren und Journalisten. Diesen kostenlosen und beliebten Service bietet Haufe seit vielen Jahren an. Die Broschüre kann unter http://www.haufe.de/SteuerTipps2010 heruntergeladen werden.



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