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Steuererklärung künftig einfacher und schneller



Der Deutsche Bundestag hat heute in 1. Lesung über das Steuervereinfachungsgesetz debattiert. Hierzu erklären der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Klaus-Peter Flosbach, und die zuständige Berichterstatterin, Antje Tillmann:
„Die christlich-liberale Koalition packt beim Thema Steuervereinfachung entschlossen an.


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Mit dem Steuervereinfachungsgesetz 2011 wird die Steuererklärung künftig einfacher und schneller gehen. Wir verringern den Papierkram und helfen damit vor allem denjenigen, die ihre Steuererklärung noch selbst ausfüllen. Der Bürokratieaufwand der Unternehmen wird pro Jahr um 4 Milliarden Euro reduziert. Das steuerliche Entlastungsvolumen von jährlich 590 Millionen Euro kommt zielgenau Arbeitnehmern und Familien mit Kindern zugute:

• Mit der Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags von 920 Euro auf 1.000 Euro werden Belegsammlungen der Arbeitnehmer in noch größerem Umfang überflüssig. Dies befreit weitere 550.000 Arbeitnehmer vom Einzelnachweis der Werbungskosten. Insgesamt wird dann für 21,6 Millionen Arbeitnehmer kein Einzelnachweis mehr erforderlich sein. Dies führt gleichzeitig zu einer Entlastung von 330 Millionen Euro.

• Die steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten wird deutlich vereinfacht, indem es künftig auf die persönlichen Anspruchsvoraussetzungen bei den Eltern (Erwerbstätigkeit, Krankheit oder Behinderung) nicht mehr ankommt. Damit entfällt eine Seite des Erklärungsvordrucks. Auch werden mehr Familien mit Kindern von diesem Steuervorteil profitieren. Die damit verbundene Entlastung beträgt 60 Millionen Euro.

• Bei der Beantragung von Kindergeld und Freibeträgen entfällt auch bei volljährigen Kindern die Einkünfte- und Bezügegrenze. Die bislang erforderlichen aufwändigen Ermittlungen und Erklärungen werden nicht mehr nötig sein. Dies entlastet Familien mit Kindern um 200 Millionen Euro.

Daneben enthält der Gesetzentwurf eine Reihe weiterer effektiver Vereinfachungsmaßnahmen wie beispielsweise die Ausweitung der Abgeltungssteuer beim Spendenabzug und außergewöhnlichen Belastungen, die Einschränkung der Gebührenpflicht für verbindliche Auskünfte oder die Reduzierung der Anforderungen an elektronische Rechnungen.

In den nun beginnenden parlamentarischen Beratungen werden wir sämtliche Maßnahmen intensiv beraten und uns überall dort für weitere Verbesserungen einsetzen, wo dies erforderlich wird. Hier wird die öffentliche Sachverständigenanhörung am 11. Mai sicherlich wertvolle Erkenntnisse liefern. Es ist beabsichtigt, das Steuervereinfachungsgesetz 2011 noch vor der parlamentarischen Sommerpause zu verabschieden, so dass das Gesetz dann auch zeitnah im Bundesgesetzblatt stehen wird.“

CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
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