Onlinerechner:   Vergleiche: Steuersparprogramme:


Steuerehrlichkeit durch niedrige Besteuerung der Einkünfte aus Kapitalvermögen fördern



Berlin (DAV). Die zur Zeit diskutierte, teilweise wieder verworfene Idee der Steuer-Amnestie zur Finanzierung von Arbeitsplätzen würde nach Ansicht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) eine nachhaltige Finanzierung der sogenannten Job-Floater in keinem Fall ermöglichen.

Eine Steuer-Amnestie sei für sich nicht geeignet, Schwarzgeld zurück zu führen. Dies zeige der Umstand, dass von der bestehenden Möglichkeit der Selbstanzeige in der Breite kein Gebrauch gemacht wird. Der Grund für die Fluchtwelle von Kapital ins Ausland nach der Einführung der Zinsabschlagsteuer ist die Höhe der Besteuerung von Einkünften aus Kapitalvermögen.

Daher schlägt der DAV vor, vorrangig die Besteuerung der Einkünfte aus Kapitalvermögen auf ein akzeptables Niveau zurückzuführen. Darüber hinaus müsse bei der strafbefreienden Selbstanzeige die bisher fortbestehende Verpflichtung zur Entrichtung von sogenannten Hinterziehungszinsen (gemäß Â§ 235 Abgabenordnung) wegfallen. Es sei eine große Hürde für die Rückkehr zur Steuerehrlichkeit, wenn der Steuerbürger beispielsweise bei Aufdeckung einer 1992 getätigten Schenkung über – umgerechnet – 110.000 €, für die keine Schenkungssteuer gezahlt worden ist, befürchten muss, ca. 50.000 € an Hinterziehungszinsen zu zahlen. Dies sei die eigentliche Barriere auf dem Weg zur goldenen Brücke zur Steuerehrlichkeit, so die Anwälte.

„Es ist mithin keine “Steuer-Amnestie“, sondern eine „Zins-Amnestie“ das Gebot der Stunde, verbunden mit einer deutlichen Senkung des Steuersatzes bei den Einkünften aus Kapital-vermögen,“ so Rechtsanwalt und Steuerberater Dr. Ingo Flore, Dortmund, Vorsitzender des Steuerrechtsausschusses des DAV. Die Erhebung dieser Steuern könne dann im sogenannten Quellensteuerabzug durchgeführt werden, so dass bereits effektiv am Bankschalter die Steuer einbehalten wird und damit auch das Ärgernis der Ungleichheit der Steuererhebung automatisch beseitigt sei.

Wenn die Steuersätze aber bei den Einkünften aus Kapitalvermögen auf beispielsweise 20 bis 25 Prozent herunter gefahren würden, werde in größerem Umfang Geld nach Deutschland zurückfließen. Allein eine Steuer-Amnestie, verstanden als Straferlass, motiviere keinen Steuerbürger, Kapital zurück zu holen.

Deutscher Anwaltverein (DAV) e.V.
Littenstraße 11
10179 Berlin, Deutschland
Tel.: 49 (30) 72 61 52 – 0
Fax: 49 (30) 72 61 52 – 1 90
E-Mail: dav [at] anwaltverein.de



Kommentieren

Links: