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Steuerbürokratieabbaugesetz schafft neue Pflichten für Steuerbürger



Das geplante Steuerbürokratieabbaugesetz soll Verwaltung und Wirtschaft um viele Millionen Euro entlasten. Unter dem Motto „Elektronik statt Papier“ sollen bislang papierbasierte Verfahrensabläufe durch die elektronische Kommunikation ersetzt werden. Der Deutsche Steuerberaterverband e. V. (DStV) begrüßt die Möglichkeit, Daten, die bislang schon elektronisch vorliegen, auch elektronisch an die Finanzverwaltung übermitteln zu können.

Entschieden wendet sich der DStV in seiner Eingabe S 06/08 an das Bundesministerium der Finanzen (www.dstv.de – Was wir wollen – Eingaben Steuerrecht) jedoch gegen die Verpflichtung zur elektronischen Kommunikation. Die geplanten Härtefallregelungen reichen nicht aus; sie verursachen in vielen Fällen nur neue Bürokratie. Der Entwurf lässt das nötige Fingespitzengefühl beim Abwägen von Rechten und Pflichten der Steuerbürger vermissen: Entlastungen sieht er insbesondere bei der Finanzverwaltung vor.

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Auch die Möglichkeit der Finanzverwaltung, mittels Rechtsverordnung bestimmte Steuerbürger zur Selbstberechnung ihrer Steuern zu verpflichten, lehnt der DStV ab. Eine Steuer wie die Einkommensteuer kann längst nicht mehr mit Bleistift und Papier ermittelt werden; bei der elektronischen Berechnung mit Hilfe von Softwarelösungen ist dagegen die Haftungsfrage im Falle von Falschberechnungen völlig unklar.

Der DStV sieht insgesamt eine Reihe neuer Verpflichtungen auf den Steuerbürger zukommen. Die elektronische Kommunikation ist nicht aufzuhalten – das wäre auch nicht im Sinne des Berufsstands der Steuerberater, die ein Vorreiter auf dem Gebiet der elektronischen Kommunikation sind. Damit auch die Steuerberater von den neuen Möglichkeiten profitieren, fordert der DStV die Finanzverwaltung auf, sämtliche Daten der Steuerbescheide, die auf elektronischen Erklärungen basieren, in allen Details ebenfalls elektronisch zur Verfügung zu stellen. Hierdurch würde Zeit gewonnen werden, von der letztlich der Mandant profitiert, wenn Rechtsbehelfe gegen Steuerbescheide eingelegt werden sollen.

Ansprechpartner:
StB Dipl.-Kfm. Maik Czwalinna
czwalinna@dstv.de
030 27876 610
Deutscher Steuerberaterverband e.V.



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