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Steuerberatungskosten – Steuerberater Rechnungen absetzbar ?



Der Abzug privater Steuerberatungskosten wurde seitens der Finanzverwaltung ab dem Jahr 2006 nicht mehr anerkannt. Gegen diese Praxis ist ein Verfahren anhängig. Die Regierungskoalition beabsichtigt den Abzug privater Steuerberatungskosten wieder einzuführen.


Die Steuerzahler sollten daher sämtliche Kosten, die in Zusammenhang mit der Steuerberatung entstehen, bei ihrer Einkommensteuererklärung angeben. Bis zur Entscheidung des Gerichts ergehen die Steuerbescheide dann nur vorläufig. Das heißt, der Steuerbescheid wird in diesem Punkt offen gehalten. Damit wird sichergestellt, dass evtl. zu viel gezahlte Steuern vom Finanzamt von Amts wegen zurückerstattet werden, wenn das Gericht zugunsten der Steuerzahler entscheidet. Die Steuerzahler brauchen daher keinen Einspruch mehr einzulegen.

Quelle: 100 Steuertipps für das Jahr 2010 – Steuerberater Uwe Diekmann www.gds-steuerberatung.de



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