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Steuer-Identifikationsnummer vergessen oder verloren – Was ist zu tun?



Bereits im Sommer 2008 wurde die Steuer-Identifikationsnummer (ID-Nr.) vom Bundeszentralamt für Steuern an jeden Steuerbürger per Post zugesandt. Sie gilt – anders als die Steuernummer des Finanzamtes – ein Leben lang von Geburt bis über den Tod hinaus, auch nach Umzügen und Eheschließungen.


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Mittlerweile wird diese Nummer z. B. für
• die erstmalige Beantragung einer Lohnsteuerbescheinigung,
• Anträge auf Steuerklassenwechsel
• neue oder geänderte Freistellungsaufträge bei den Kapitaleinnahmen
• sowie für zahlreiche andere Anträge oder Mitteilungen benötigt.

Was passiert, wenn die ID-Nr. vergessen oder verloren wurde oder nicht mehr auffindbar ist?

AKTUELL hat die Oberfinanzdirektion Koblenz folgende Hinweise zu diesem Problem gegeben:
In der Regel befindet sich die ID-Nr. auf dem letzten Einkommensteuerbescheid, der Lohnsteuerbescheinigung oder der Lohnsteuerkarte 2010, die auch für das Jahr 2011 Gültigkeit hat. Die ID-Nr. kann allerdings nicht beim zuständigen Finanzamt erfragt werden, sondern ausschließlich beim Bundeszentralamt für Steuern und zwar:

1. Per Post: Bundeszentralamt für Steuern, Referat St II 3, 53221 Bonn, (anzugeben sind Name, Vorname, Adresse, Geburtsdatum und Geburtsort).
2. Per Internet: Internetseite des Bundeszentralamtes (www.identifikationsmerkmal.de; unter Kontakt).

Das Bundeszentralamt wird dann die ID-Nr. schriftlich mitteilen. Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist es jedoch nicht möglich, diese telefonisch oder per E-Mail mitzuteilen.

Herausgeber:
Bundesverband der
Lohnsteuerhilfevereine e.V.
Kastanienallee 18
14052 Berlin
Tel.: 0 30 / 30 10 86 10
Fax: 0 30 / 30 10 86 12
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