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Staatliche Zulagen zur Altersvorsorge



Um im Alter einmal nicht vollkommen ohne finanzielle Mittel dazustehen, sorgen viele Menschen schon in jungen Jahren mit diversen Sparmodellen vor. Die wohl bekannteste Form der Altersvorsorge ist dabei die Riester-Rente. Wer in welcher Form dabei die staatlichen Zulagen erhält, erklärt das Verbraucherportal www.geld.de.



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Wer in einen zertifizierten Vertrag zur Altersvorsorge einzahlt, erhält Zuschüsse vom Staat – so das Prinzip der Riester-Rente. Vereinfacht gesagt, erhalten nur diejenigen die vollen Zulagen, die mindestens vier Prozent des Vorjahresbruttoeinkommens abzüglich der Zulagen in den „Pott“ einzahlen. Die tatsächliche Berechnung ist allerdings ein wenig komplizierter, so dass der Sparer am Ende weniger als diese vier Prozent einzahlt. Von einem durchschnittlichen Jahresbrutttoeinkommen in Höhe von 30.000 Euro ausgehend, sind vier Prozent genau 1.200 Euro.
Die muss der Arbeitnehmer aber nicht komplett zahlen. Die Grundzulage von 154 Euro wird hiervon generell abgezogen sowie Zulagen für Kinder, die in der Regel bei 185 Euro pro Kind liegen. Berufseinsteiger erhalten außerdem eine einmalige Grundzulage von 200 Euro, wenn sie den Riester-Vertrag vor Vollendung des 25. Lebensjahres abschließen. Die Summe, die nach diesen Abzügen noch übrig bleibt, ist der tatsächlich einzuzahlende Betrag, um die vollen Zulagen zu erhalten. Wer weniger einzahlt, erhält einen entsprechend geringeren Anteil der staatlichen Zulagen.


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Auf Druck von der EU wurde nun der Kreis der Bezugsermächtigten erweitert. So gehören jetzt auch sogenannte „Grenzarbeitnehmer“ dazu, also Menschen, die in Deutschland arbeiten und hier ihre Sozialversicherung entrichten, aber im Ausland wohnen und dort ihre Einkommenssteuer zahlen.

Generell gilt: Alle Arbeitnehmer, die in einen zertifizierten Altersvorsorgevertrag einzahlen, haben Anspruch auf die Riester-Zulage. Das sind alle Pflichtmitglieder der gesetzlichen Rentenversicherung, die unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig sind. Dazu gehören auch Azubis, Wehr- und Zivildienstleistende, Eltern in Elternzeit, Arbeitslose, Soldaten und Beamte. Selbstständige, die nur wenige oder keine Mitarbeiter haben, die Gewinne erwirtschaften und Selbstständige, die freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen zählen ebenfalls dazu.


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