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SPD-Vorschläge zur Familienpolitik Bund der Steuerzahler lehnt Belastung von Familien ab



Der Bund der Steuerzahler lehnt das von der SPD vorgeschlagene Konzept zur Finanzierung des Rechtsanspruchs auf kostenlose Kinderbetreuung ab dem ersten Lebensjahr in wesentlichen Teilen entschieden ab.

Eine Kürzung der steuerlichen Freibeträge für Kinder um 300 Euro ist nicht hinnehmbar, da dies die Steuerlast für Familien weiter erhöhen würde. Erschwerend kommt hinzu, dass erst zu Jahresbeginn eine Regelung in Kraft getreten ist, wodurch bei Familien mit noch in Ausbildung befindlichen Kindern die Bezugsdauer von Kindergeld bzw. Kinderfreibetrag gekürzt wird.

Auch die von der SPD geforderte extreme Begrenzung und damit faktische Abschaffung des Ehegattensplittings ist abzulehnen. Von der Abschaffung des Ehegattensplittings sind insbesondere Familien mit Kindern betroffen, da in diesen Fällen vielfach ein Partner auf Erwerbseinkommen verzichtet, um die Kinder betreuen zu können. Zudem würden Ehepaare, deren Kinder bereits zur Schule gehen oder die erwachsene Kinder haben, von der Abschaffung des Ehegattensplittings betroffen, ohne von einer kostenlosen Kinderbetreuung profitieren zu können.

Der Bund der Steuerzahler weist mit Nachdruck darauf hin, dass weder die Kinderfreibeträge noch das Ehegattensplitting eine Steuervergünstigung darstellen, sondern vielmehr eine verfassungsrechtliche Vorgabe, die nicht beliebig verändert werden kann. Das Bundesverfassungsgericht hat in mehreren Entscheidungen festgestellt, dass die steuerliche Berücksichtigung von Aufwendungen für Kinder sowie das Ehegattensplitting zum Schutz von Ehe und Familie verfassungsrechtlich geboten sind.

Darüber hinaus sprechen steuersystematische Gründe gegen eine Kappung des Ehegattensplittings. Das geltende Splittingverfahren ist einfach zu handhaben. Es hat sich seit vielen Jahren in der Praxis bewährt. Eine Begrenzung des Ehegattensplittings würde das Steuerrecht erheblich komplizierter machen.

Bund der Steuerzahler Deutschland e. V.



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