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SPD lehnt die Einführung eines Betreuungsgeldes ab



Einführung des Betreuungsgeldes wäre verfassungswidrig
Anlässlich der öffentlichen Anhörung zum Betreuungsgeld des Familienausschusses erklärt die familienpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Caren Marks:
Die von der Bundesregierung geplante Einführung eines Betreuungsgeldes wäre verfassungswidrig. Das geht aus den Stellungnahmen der Sachverständigendeutlich hervor, die zur öffentlichen Anhörung im Familienausschuss vorliegen.


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Die Einführung eines Betreuungsgeldes verstieße gegen Art. 3 Abs. 2 Grundgesetz, wonach der Staat die Gleichberechtigung von Frauen und Männern fördern muss.

Das Betreuungsgeld, das statt der Inanspruchnahme von frühkindlichen Bildungs- und Betreuungsangeboten gezahlt werden soll, würde die tradierte Rollenverteilung zwischen Männern und Frauen verfestigen. Vor allem Mütter würde es zu einem längeren Ausstieg aus dem Beruf motivieren. Je länger der Ausstieg aus dem Beruf dauert, desto geringer sind die Chancen auf eine Berufsrückkehr. Die damit einhergehenden Risiken wie Einkommens- und Altersarmut würden vor allem Frauen betreffen.

Wir lehnen daher die Einführung des Betreuungsgeldes ab dem Jahr 2013 ab. Stattdessen sollte sich der Bund verstärkt für den bedarfsgerechten Ausbau von Betreuungs- und Bildungsangeboten für Kinder einsetzen.

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