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Sonderausgabenzug für Steuerberatungskosten im Jahressteuergesetz 2010



Mit Urteil vom 4. Februar 2010 (Az. X R 10/08) hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass private Steuerberatungskosten aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht als Sonderausgaben die Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer mindern müssen.

Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) hatte sich sofort nach Bekanntwerden der Pläne gegen eine Streichung des § 10 Abs. 1 Nr. 6 EStG eingesetzt und kämpft seit 2006 für die Wiedereinführung des Sonderausgabenabzugs. Der Bundesfinanzhof führt in seinem Urteil aus, dass die seinerzeit vom Gesetzgeber als Begründung der Streichung angeführte Vereinfachung des Steuerrechts ausgeblieben ist. Vielmehr kommt es zu einer erheblichen Komplizierung, da die angefallenen Kosten aufwendig aufgeteilt werden müssen. Der DStV hatte bereits im Gesetzgebungsverfahren auf diesen Umstand hingewiesen. Auch die prognostizierten Steuermehreinnahmen in Milliardenhöhe sind ausgeblieben.

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Zutreffend legt das Gericht in seiner Entscheidung dar, dass die Einschaltung von Steuerberatern bei der Erfüllung von Steuererklärungspflichten ein wichtiger Umstand zur reibungslosen Erhebung von Abgaben ist, die auch dem Staat zu Gute kommt. Zwar gebietet es das Grundgesetz nach Auffassung der Münchner Richter nicht, dass die hierfür beim Bürger angefallenen Kosten steuermindernd zu berücksichtigen sind. Dennoch hindert dies den Gesetzgeber aufgrund seines auch vom Bundesverfassungsgericht immer wieder betonten weiten Gestaltungsspielraums nicht, diese sinnvolle Regelung zu erlassen. Die Verfassung gibt lediglich den äußeren Rahmen vor, den es vom Parlament auszufüllen gilt.

Der DStV ruft die Abgeordneten daher auf, noch im Jahressteuergesetz 2010 eine folgerichtige Entscheidung zu treffen und die Abzugsfähigkeit von privaten Steuerberatungskosten als Sonderausgaben wieder einzuführen. Hiermit kommt die Regierung ihrem Versprechen aus dem Koalitionsvertrag nach. Darüber hinaus findet dieses Vorhaben auch die Unterstützung der Abgeordneten der Fraktionen, wie diese dem DStV im Rahmen einer Unterschriftenaktion im vergangenen Jahr signalisiert haben.

Berlin, den 14. April 2010

Ansprechpartner:
RA Dipl.-Kfm. (FH) Carsten Rothbart
E-Mail: rothbart@dstv.de
+49 30 27876-410



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