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Solidaritätszuschlag Bundesverfassungsgericht urteilt bald



SKD Frankfurt rät beim Steuern sparen zu Eigeninitiative. Der Solidaritätszuschlag knappst dem Steuerzahler regelmäßig ein schönes Stück vom Gehalt ab und gehört inzwischen wie selbstverständlich zu den staatlichen Abzügen. Dabei ist er rechtlich gesehen nicht unstrittig. Das Bundesverfassungsgericht entscheidet jetzt darüber, ob es sich beim „Soli“ um Abzocke am Steuerzahler handelt. SKD Frankfurt empfiehlt beim Steuern sparen Eigeninitiative.



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Der Solidaritätszuschlag, kurz „Soli“, ist jedem Steuerzahler bekannt und gehört im allgemeinen Bewusstsein schon zu den normalen Steuerabgaben, die der Staat von seinen Bürgern einfordert. Doch auch wenn man sich an den Soli gewöhnt hat, rechtlich gesehen steht er auf wackligen Beinen. Betreibt der Staat hier etwa seit Jahren Abzocke am Steuerzahler?
Der Bund der Steuerzahler (BdSt) ist schon seit längerem der Meinung, dass der Solidaritätszuschlag
nicht dauerhaft erhoben werden darf, da er steuerrechtlich lediglich eine Ergänzungsabgabe darstellt. Im vergangenen Jahr hatte der Bund der Steuerzahler schließlich vor dem Niedersächsischen Finanzgericht gegen die dauerhafte Erhebung des Solis geklagt und einen Etappensieg errungen. Das Niedersächsiche Finanzgericht sieht den Soli als verfassungswidrig an. Das Solidaritätszuschlagsgesetz 1995 stehe nicht in Einklang mit der Finanzverfassung. Der Solidaritätszuschlag werde seit 1995 unbefristet erhoben und entspreche damit nicht der Definition einer vorübergehenden Ergänzungsabgabe.


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In nächster Instanz geht der Fall nun vor das Bundesverfassungsgericht.
Monika Fauser, Geschäftsführerin der SKD Steueroptimierte Kapitalanlagen Deutschland GmbH in Frankfurt am Main, begrüßt die Aussicht auf eine steuerliche Erleichterung der Bürger, die mit einem entsprechenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts einhergehen würde. „In der heutigen wirtschaftlichen Situation ist für den Steuerzahler natürlich jede Form der Steuerersparnis willkommen“, so Fauser.
Doch auch ohne auf das Soli-Urteil des Bunderverfassungsgerichts abwarten zu müssen, gibt es Wege zum effektiven Steuern sparen. „Steueroptimierte Kapitalanlagen stellen eine empfehlenswerte Möglichkeit dar, nachhaltig Steuern zu sparen“, erklärt SKD Frankfurt Finanzexpertin Monika Fauser und sie fügt hinzu: „Als Steuerzahler profitiert man mit steueroptimierten Kapitalanlagen sogar doppelt, denn die eingesparten Steuern werden direkt für die eigene Vermögensbildung und Altersvorsorge eingesetzt.“
Das Expertenteam von SKD Frankfurt (www.skd-frankfurt.de) berät kompetent und unabhängig. Mehr als 80 Mitarbeiter – Steuerexperten, Betriebswirte, Bankfachwirte, Rentenfachberater und Versicherungsexperten – analysieren den Markt und erstellen individuell für jeden Kunden das passende Anlagekonzept. Durch das exklusiv von SKD Frankfurt angebotene Modell der Fairmögensbildung® erhält jeder Kunde so nach umfassender Beratung ein exakt an seine Erfordernisse und an seine Lebenssituation angepasstes Finanzkonzept für Vermögensbildung und Altersvorsorge.
So tut man etwas für das eigene Portemonnaie – egal, wie es mit dem Soli weitergeht.
Fragen zu renditestarken steueroptimierten Kapitalanlagen mit Immobilien, erneuerbaren Energien wie Sonne, Wind oder Wasser, Schiffen und Flugzeugen beantworten die Experten von SKD Frankfurt gerne unter 069-603291400 auch telefonisch.


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Autor:
Andreas Runkel
ROESSLER PR
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60320 Frankfurt am Main
Tel.: 069 – 51 44 61
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Quelle: openPR



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