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Sittenwidrige Löhne



Nürnberg (ots) – In den Medien wird derzeit intensiv darüber diskutiert, ob und wie Jobcenter gegen Arbeitgeber vorgehen, die sittenwidrige Löhne zahlen. Beklagt wird dabei, dass die Bundesagentur für Arbeit (BA) den Grenzwert für Lohnwucher mit drei Euro je Stunde viel zu niedrig angesetzt habe. Dazu stellt die BA klar:


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Im Interesse der Steuerzahler prüft die BA, ob zusätzliche Sozialleistungen deswegen gewährt werden müssen, weil das Arbeitsentgelt offensichtlich sittenwidrig ist. „Steuerzahler sollten nicht dann einspringen, wenn Arbeitgeber bewusst sittenwidrige Löhne zahlen, die nicht die Existenz sichern können. Grundlage für die Prüfung sittenwidriger Löhne sind Tarifverträge oder ortsübliche Löhne“, so Heinrich Alt, Vorstand Grundsicherung der Bundesagentur für Arbeit.

„Neben dieser Prüfung im Einzelfall sind die Jobcenter in jedem Fall angehalten zu prüfen, ob Lohnwucher vorliegt, wenn pro Stunde drei Euro oder weniger gezahlt werden. Werden sittenwidrige Löhne gezahlt, fordern die Jobcenter entgangene beziehungsweise verauslagte Lohnansprüche vom Arbeitgeber zurück“, so Alt weiter. Lohnwucher liegt auch vor, wenn das gezahlte Arbeitsentgelt zwei Drittel des branchenüblichen Tariflohns unterschreitet. Dabei orientiert sich die BA an der Definition des Bundessozialgerichtes.


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Grundsätzlich ist die BA nicht für die Ãœberwachung tariflicher oder ortsüblicher Lohnzahlungen zuständig. Dies liegt in der Verantwortung der Tarifparteien beziehungsweise der Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Rahmen eines privatrechtlichen Arbeitsverhältnisses.

Informationen zum Hörfunkservice der Bundesagentur für Arbeit finden Sie im Internet unter www.ba-audio.de.



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