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Sicherheit bei der Planung der Immobilienfinanzierung durch das Wohn-Riester-Darlehen



Nach Abschaffung der Eigenheimzulage können für Immobilienkäufe ab dem 1.1.2008 sog. „Wohn-Riester-Darlehen“ nach dem Eigenheimrentengesetz (Wohn-Riester-Förderung) beantragt werden. Diese Darlehen sind grundsätzlich vergleichbar mit den herkömmlichen Annuitätendarlehen zur Immobilienfinanzierung, jedoch werden bei der Riester-Variante die staatlichen Zulagen als zusätzliche Tilgungsleistung eingebracht. Dies hat den Vorteil, dass nicht wie z.B. bei einem Sparvertrag nach dem Prinzip der Riester-Förderung auf die Zuteilung gewartet werden muss – vielmehr profitiert der Zulagenberechtigte direkt durch geringere Ratenzahlungen für seine Baufinanzierung. Damit das Wohn-Riester-Darlehen wirklich optimal ausgenutzt wird, müssen vor dem Abschluss einige wichtige Punkte bedacht werden.


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Wer ist zulagenberechtigt und wie kann das Wohn-Riester-Darlehen beantragt werden?
Die Zulagenberechtigung ergibt sich aus den Bestimmungen für den Anspruch auf Altersvorsorgezulage des Einkommenssteuergesetzes (§10a) und ist somit identisch mit den Anforderungen für die weitläufig bekanntere „Riester-Rente“. Hinzu kommen ggf. Zusatzansprüche für Kindererziehende mit Kindern bis zum Alter von 3 Jahren, für Pflegepersonen oder auch z.B. für Arbeitslose und Beamte. Nicht zulagenberechtigt sind Selbständige, Sozialhilfeempfänger oder nicht rentenversicherungspflichtige Studenten. Das Wohn-Riester-Darlehen wird über die nach dem Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz zertifizierte Bank oder Sparkasse beantragt. Trotz dieser ziemlich fixen Bedingungen können über verschiedene andere Details des Darlehensvertrages durchaus mit den Kreditinstituten Verhandlungen geführt werden.

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Obwohl gewisse Rahmendaten per Gesetz identisch sein müssen, unterscheiden sich die Angebote der Kreditinstitute teils merklich. Der Kreditnehmer ist gut beraten, sich hier ausführlich am Markt zu informieren. Grundsätzlich besteht bei allen Verträgen zwecks optimaler Ausnutzung der staatlichen Zulagen ein Sondertilgungsrecht von bis zu 2.100 Euro p.a. Diese Vereinbarung kann jedoch – je nach persönlicher Vermögenssituation – auch höher angelegt werden. Für die vereinbarte Laufzeit muss eine Sollzinsfestschreibung erfolgen. Die Tilgungshöhe ist frei verhandelbar.

Für wen eignet sich ein Wohn-Riester-Darlehen?
Die Grundidee der Riester-Förderung ist die Altersvorsorge. So können z.B. junge Familien, die den Kauf eines Eigenheimes als Einbindung in eine private Altersvorsorge planen, in höchstem Maße von einem Wohn-Riester-Darlehen profitieren. Die Tilgungsleistungen werden durch die staatlichen Mittel niedrig gehalten und im Alter ist das schuldenfreie Wohneigentum Basis für den Erhalt des Lebensstandards. Die Finanzierung muss dabei so gestaltet sein, dass der Darlehensbetrag bis spätestens zum Ablauf des 68. Lebensjahres getilgt ist – daher eignen sich die Darlehen für „Späteinsteiger“ nur dann, wenn eine entsprechend hohe Tilgungsleistung aus Eigenmitteln erbracht werden kann.

Vor- und Nachteile des Wohn-Riester-Darlehens
Die Vorteile liegen wie bereits geschildert auf der Hand: Durch die staatliche Förderung kommt der Darlehensnehmer schon frühzeitig in den Genuss von niedrigeren Raten und wird somit schneller schuldenfrei. Dadurch ist es sogar möglich, dass ein Wohn-Riester-Darlehen trotz schlechteren Sollzinssatzes einem herkömmlichen Annuitätendarlehen überlegen ist. Durch die eindeutige Regelung zum Finanzierungsende muss mit zunehmendem Alter bei Abschluss mehr finanzielles Potential eingebracht werden, um die Tilgung rechtzeitig beenden zu können. Ein weiterer großer Nachteil ist die nachgelagerte Besteuerung: Die Vorteile aus den Förderungen werden im Alter steuerrelevant berücksichtigt.

Fazit
Ein Wohn-Riester-Darlehen ist eine günstige Möglichkeit, Wohneigentum in die private Altersvorsorge einzubinden. Wichtig sind der Vergleich der angebotenen Konditionen sowie eine genaue Prüfung der Zulagen und der daraus resultierenden Vor- und Nachteile. Nicht für jeden und jede Lebenslage ist diese Art der Altersvorsorgeeinbindung geeignet. Alternativ sollte die Möglichkeit (je nach persönlicher Vermögenssituation) der Finanzierung per „normalem“ Annuitätendarlehen und ggf. zusätzlichem Abschluss einer „Riester-Rente“ exemplarisch geprüft werden.

Weitere Informationen
» Wohn-Riester-Darlehen – Baufinanzierung mit staatlicher Förderung
www.immokredit24.com/baufinanzierung/wohn-riester-darlehe…
» Baufinanzierung – Baufinanzierungsvarianten im Überblick
www.immokredit24.com/baufinanzierung.html

( openPR )

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