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Schwarzgeldbekämpfungsgesetz im Kabinett



Koalition erhöht den Druck auf Steuerhinterzieher
Das Bundeskabinett hat heute den Gesetzentwurf zur Verbesserung der Bekämpfung der Geldwäsche und Steuerhinterziehung (Schwarzgeldbekämpfungsgesetz) beschlossen. Damit erhöht die christlich-liberale Koalition den Druck auf Steuerhinterzieher. Hierzu erklären der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Leo Dautzenberg, und der zuständige Berichterstatter, Manfred Kolbe:
Taktierereien mit der strafbefreienden Selbstanzeige wird es künftig nicht mehr geben. Die strafbefreiende Selbstanzeige wird nicht mehr als Gegenstand einer Hinterziehungsstrategie genutzt werden können.

Die mit dem Gesetzentwurf vorgesehenen Verschärfungen stärken die Steuergerechtigkeit und machen unmissverständlich klar: die christlich-liberale Koalition macht ernst im Kampf gegen die Steuerhinterziehung.

Nach dem Auftauchen der Steuerhinterzieher-CDs und der damit verbundenen Flut von Selbstanzeigen hatten die Koalitionsfraktionen im Frühjahr dieses Jahres auf Initiative der Union einen Antrag in den Deutschen Bundestag eingebracht, nach dem künftig die strafbefreiende Selbstanzeige nicht mehr zum Gegenstand einer Hinterziehungsstrategie gemacht werden kann. Der heute vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf setzt diese Initiative jetzt um.

Die sogenannte Teilselbstanzeige wird es künftig nicht mehr geben. Steuerhinterzieher werden sich dann nicht mehr nur scheibchenweise je nach aktuellem Entdeckungsrisiko strafbefreiend erklären können. Vielmehr muss zur Erlangung der Straffreiheit eine umfassende Selbstanzeige bezüglich aller hinterzogenen Steuern erfolgen. Straffrei wird also nur, wer vollständig in die Steuerehrlichkeit zurückkehrt.

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Des Weiteren wird auch der Zeitraum für die mögliche Inanspruchnahme der strafbefreienden Selbstanzeige deutlich verkürzt. Die strafbefreiende Selbstanzeige wird künftig schon dann ausgeschlossen sein, wenn die Prüfungsanordnung des Finanzamtes bekannt gegeben wurde und nicht erst dann, wenn der Prüfer tatsächlich erschienen ist. Taktisches Zuwarten wird künftig nicht mehr möglich sein.

Im parlamentarischen Verfahren werden wir dann auch noch die Frage entscheiden, ob wir bei der Inanspruchnahme der strafbefreienden Selbstanzeige zusätzlich noch einen extra Zinszuschlag erheben, um Steuerhinterzieher auch wirtschaftlich stärker zu belasten als Steuerzahler, die lediglich verspätet ihre Steuern zahlen. Hier brauchen wir eine absolut verfassungsfeste Regelung. Deshalb wollen wir erst noch die Empfehlungen des Bundesrates und die Sachverständigenanhörung abwarten. Hier geht Rechtssicherheit vor Schnelligkeit.

Auch diese Maßnahmen beweisen einmal mehr, dass die christlich-liberale Koalition im Kampf gegen die Steuerhinterziehung entschieden vorangeht und dabei wirksame und zielgenaue Schritte unternimmt.



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