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Schulgeld von der Steuer absetzen



Besucht ein Kind eine Privatschule, können Eltern manchmal Teile des Schulgeldes als Sonderausgaben steuerlich absetzen. Allerdings gelten auch hier wieder bestimmte Voraussetzungen.


Etwa, dass Sie für das entsprechende Kind einen Kinderfreibetrag erhalten müssen und die Schule staatlich genehmigt oder nach Landesrecht erlaubt sein muss. Für die Abzugsfähigkeit gilt ein Höchstbetrag von 30 % der Aufwendungen, max. 5.000 Euro – nach Abzug von Beherbergungs-, Betreuungs-, und Verpflegungskosten –der als Sonderausgabe abzugsfähig ist. Um den Höchstbetrag auszuschöpfen, müssten Eltern also 16.666 Euro im Jahr zahlen. Dies gilt für Schulen im Ausland, wenn sie zu einem von der Kultusministerkonferenz anerkannten Abschluss führen.

Quelle: 100 Steuertipps für das Jahr 2010 – Steuerberater Uwe Diekmann www.gds-steuerberatung.de



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