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Schon für Berufsanfänger ist ein Bausparvertrag vorteilhaft



Kurz nach dem Start ins Berufsleben wird man mit diversen Sparmöglichkeiten konfrontiert. Das erste selbst verdiente Geld kann in einem Bausparvertrag clever und sicher angelegt werden. Denn der Chef und der Staat unterstützen Bausparer mit einem hübschen Sümmchen Jahr für Jahr.



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Schon für 16-jährige vorteilhaft
Wer von seinem ersten Geld regelmäßig einiges beiseite legt, schafft die Basis für ein kleines Vermögen. Zum Beispiel so: Bausparvertrag abschließen, monatlich Geld einzahlen und von der staatlichen Förderung profitieren.
Ab 16 Jahren – egal, ob Schüler, Student, Lehrling oder Berufsanfänger – hat man unabhängig von den Eltern ein Anrecht auf Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmer-Sparzulage. Gerade Berufsanfänger sollten auf diese Geldgeschenke nicht verzichten.
Zuschuss vom Chef wird belohnt
Wer neu ins Berufsleben einsteigt oder den Arbeitgeber wechselt, sollte sich bei diesem unbedingt erkundigen, ob die Zahlung von Vermögenswirksamen Leistungen übernommen wird. Der förderfähige Höchstbetrag beträgt 40 Euro im Monat und kann auf einem Bausparvertrag angelegt werden. Wer glaubt, der Gedanke an einen Bausparvertrag sei mit 16 noch verfrüht, der liegt falsch.
Neben den Sparzinsen haben Bausparer einen Anspruch auf ein Bauspardarlehen zu garantierten und günstigen Darlehenszinsen. Dadurch rückt der Traum von den eigenen vier Wänden in greifbare Nähe. Und wer will schon ein Leben lang bei Mutti wohnen oder Miete bezahlen, wenn er für das gleiche Geld seine eigene Wohnung beziehen kann?


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Prämie fürs Sparen
Neben den Vermögenswirksamen Leistungen, die auf den Bausparvertrag eingezahlt werden, sollte jeder nach Möglichkeit noch einen Teil hinzu zahlen. Das rentiert sich, denn der Staat bezuschusst auch eigene Einzahlungen mit einer Prämie. Selbst junge Bausparer profitieren davon, denn die Prämie kann ab 16 Jahren beantragt werden.
Bedingung für beide Förderungen (Arbeitnehmer-Sparzulage auf die VL und Wohnungsbauprämie) ist lediglich, dass das zu versteuernde Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet – was bei Auszubildenden und Berufsanfängern in der Regel kein Hindernis sein dürfte.

Weitere Informationen erhalten Sie unter „www.rödel-ohg.de
Sven Rödel Geschäftsführer

Quelle: openPR



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