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Rentenangleichung: FDP verlangt Bestandsschutz für heutige Ost-Rentner



(ots) In der Debatte um eine rasche Angleichung der Rentensysteme Ost und West verlangt die FDP einen „umfassenden Bestandsschutz“ für die ostdeutschen Rentner.



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Der FDP-Landeschef von Mecklenburg-Vorpommern Christian Ahrendt sagte der Ostsee-Zeitung (Dienstag): „20 Jahre nach der Deutschen Einheit ist ein einheitliches Rentenrecht in Ost und West längst überfällig, dieses darf aber nicht zum Nachteil der ostdeutschen Rentner sein.“ Die FDP habe als erste Partei ein entsprechendes Konzept vorgelegt. Im Koalitionsvertrag sei die Rentenangleichung noch in dieser Legislaturperiode vereinbart worden.
„Wichtig ist, für die heutigen Rentner wird sich nichts ändern, es wird einen umfassenden Bestandsschutz geben“, verlangte Ahrendt. Zuvor hatte der stellvertretende FDP-Fraktionschef im Bundestag Heinrich Kolb eingeräumt, eine gleiche Berechnung der Renten in Ost und West werde zu sinkenden Rentenansprüchen in den ostdeutschen Ländern führen. Bei einer 1:1-Angleichung würde etwa die bisher angewandte Höherwertung wegfallen, die die niedrigen Rentenwerte im Osten in etwa ausgleicht.


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Scharfe Kritik an den Rentenplänen der Koalition übte Linken-Bundesgeschäftsführer Dietmar Bartsch. Die realen Rentenkürzungen im letzten Jahrzehnt und die ausgebliebene Rentenangleichung Ost träfen die Menschen in den neuen Ländern besonders hart. Es werde auch oft vergessen, dass es im Osten viel weniger Betriebsrenten und Lebensversicherungen gebe. „Im Osten droht eine soziale Katastrophe“, warnte Bartsch in der Ostsee-Zeitung, denn jetzt träten die Jahrgänge ins Rentenalter, die zum Teil jahrelange Arbeitslosigkeit und Arbeit zu Niedriglöhnen hinter sich hätten. Außerdem greife die Rente mit 67 und damit drohten älteren Arbeitslosen Rentenabschläge bis zu 14,4 Prozent. Bartsch verlangte eine Mindestrente von 800 Euro, um Altersarmut in Ost und West zu verhindern. Zur Finanzierung sollten die staatlichen Subventionen für die Riester-Rente, rund 3,5 Milliarden Euro im Jahr 2009, in die gesetzliche Rentenversicherung umgeleitet werden.


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