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Rente mit 69 folgt der steigenden Lebenserwartung



Die Logik ist so einfach wie richtig: Wenn die Versicherten aufgrund der steigenden Lebenserwartung immer länger Rente beziehen, dann überfordert das die umlagefinanzierte Rentenkasse. Deshalb muss die Regelaltersgrenze angepasst werden – die fünf Wirtschaftsweisen fordern aktuell eine Rente mit 69 ab dem Jahr 2060.


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Bei einem nahezu unveränderten Rentenzugangsalter beziehen deutsche Ruheständler heute im Schnitt mehr als 18 Jahre ihre gesetzliche Rente – sieben Jahre länger als noch 1970. Da die gesetzliche Altersversorgung im Umlageverfahren organisiert ist, müssen deshalb immer mehr Ruheständler von immer weniger Beitragszahlern finanziert werden. Wenn aber das Versorgungsniveau nicht weiter absinken soll und auch die Beitragszahler nicht stärker belastet werden können, dann bleibt nur die Anhebung der Regelaltersgrenze, um die Rentenkasse zu stabilisieren.

Nebenbei bemerkt: Die schon beschlossene Rente mit 67 kürzt weder den monatlichen Auszahlbetrag noch den Wert der Rente während der gesamten Bezugsdauer. Denn im besten Fall wird gerade einmal die bis 2030 zu erwartende Verlängerung der Lebenserwartung ausgeglichen.

Ansprechpartner
Dr. Jochen Pimpertz
Telefon: 0221 4981-760



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