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Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für alle Kinder unter drei Jahren



Ulm (ots) – Die Gemeinden sind, finanzpolitisch betrachtet, das schwächste Glied in der staatlichen Verwaltungskette. Sie hängen, von der extrem konjunkturabhängigen Gewerbesteuer einmal abgesehen, am Tropf von Bund und Ländern, die oft die Musik bestellen, die kostenmäßig zu Lasten der Kommunen geht.


Insofern richtet sich der dramatische Hilferuf des Städte- und Gemeindebundes genau an diese beiden übergeordneten Adressaten. Es ist schon schlimm genug, wenn die Gemeinden in ihrer Geldnot dazu übergehen müssen, Gebühren zu erhöhen, Leistungen einzuschränken oder Personal abzubauen. Ein Armutszeugnis aber wäre es, wenn es den Kommunen trotz eigener Anstrengungen und der Milliardenspritze des Bundes nicht gelingen sollte,
den ab 2013 geltenden Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für alle Kinder unter drei Jahren einzulösen. Dass der Bedarf an Kita-Plätzen gestiegen ist, kann nicht verwundern. Dazu hat eine Familienpolitik beigetragen, die nicht zuletzt den Wunsch junger Frauen nach beruflicher Entfaltung fördert – dann aber auch dafür sorgen muss, dass darunter nicht die Kinderbetreuung leidet. Wer die Gemeinden beim Aufbau eines bedarfsgerechten Krippen-Angebots allein lässt, muss sich den Vorwurf gefallen lassen, auf einem zentralen Feld der Gesellschaftspolitik zu versagen. Familienministerin Kristina Köhler steht vor ihrer ersten Bewährungsprobe.

Südwest Presse: Kommentar zum Thema Kinderbetreuung



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