Onlinerechner:   Vergleiche: Steuersparprogramme:


Recht auf Urlaub – Jeder Arbeitnehmer hat in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Urlaub



Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) gibt es ganz klar vor: Jeder Arbeitnehmer hat in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Urlaub. Unabhängig von einer Teil- oder Vollzeitbeschäftigung beträgt der Mindesturlaubsanspruch dabei lediglich vier Wochen. Erfreulicherweise werden in den meisten Arbeitsverträgen fünf bis sechs Wochen Jahresurlaub vereinbart. Teilurlaubsregelungen gelten für bestimmte Ausnahmen, wenn das Arbeitsverhältnis nicht das ganze Jahr besteht.

Dabei sollte der Arbeitnehmer seine Rechte, aber auch seine Pflichten bei der Urlaubsregelung kennen. So darf er nicht eigenmächtig und ohne das Einverständnis seines Chefs in Urlaub fliegen. Wer das trotzdem riskiert, muss mit einer Kündigung rechnen. In Ausnahmefällen, für die aber strenge Anforderungen gelten, darf der Arbeitgeber auch bereits genehmigten Urlaub widerrufen. Das gilt jedoch nicht mehr, wenn der Angestellte bereits am Urlaubsort ist.

.
Urlaub dient der Erholung und Auffrischung der Arbeitskraft. Nach § 8 BUrlG ist daher eine diesem Zweck widersprechende Erwerbstätigkeit verboten. Ausgenommen sind zum Beispiel eine vom Arbeitgeber erlaubte Nebentätigkeit oder gemeinnützige Arbeiten. Wer im Urlaub krank wird, behält seinen Urlaubsanspruch für den Zeitraum der Krankheit – allerdings nur dann, wenn eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung durch den Arzt vorliegt. Eine Verlängerung des Urlaubs um die nachgewiesenen Krankheitstage muss unbedingt vorher mit dem Arbeitgeber geklärt werden.

Rechtsanwalt Dieter Gräf von der Kanzlei Wagner + Gräf ist bereits seit 1996 Fachanwalt für Arbeitsrecht und kennt die Rechte und Pflichten zum Urlaubsanspruch. Wer sich nicht an seinem Arbeitsplatz (www.unsere-kanzlei.de/arbeitsrecht.html) mit Kollegen oder Chef einigen kann, sollte sich besser vorab durch den Würzburger Anwalt über seine Ansprüche informieren.

Weitere Infos unter www.unsere-kanzlei.de

Quelle: openPR

.



Kommentieren

Links: