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Privat-Prozesse auf Steuerzahlers Kosten einschränken



Der Bund der Steuerzahler hat die neue Bevollmächtigte des Landes Niedersachsen beim Bund, Staatssekretärin Dr. Martina Krogmann, aufgefordert, die Begrenzung der öffentlichen Prozesskosten- und Rechtsberatungshilfe zu einem Schwerpunkt ihrer künftigen „Botschafter-Tätigkeit“ in Berlin zu machen.



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Die einst wohlgemeinten Bundesgesetze zur Prozesskosten- und Beratungshilfe für Bürger mit geringen Einkommen seien für die Steuerzahler mittlerweile zu einer Falle geworden. Allein die jährlichen niedersächsischen Ausgaben zur Entschädigung beauftragter und beigeordneter Rechtsanwälte seien im letztem Jahrzehnt um 65 Prozent auf mittlerweile knapp 80 Millionen Euro in die Höhe geschnellt, beklagt der Bund der Steuerzahler. Mit weiter steigenden Haushaltsbelastungen sei zu rechnen, wenn sich der Bundestag notwendigen Reformen weiterhin verweigere, wie sie u. a. vom Land Niedersachsen gefordert werden.
Die vom Bundesrat im Februar diesen Jahres erneut an den Bundestag überwiesenen Gesetzentwürfe zur Begrenzung der Ausgaben für öffentliche Prozesskosten- und Beratungshilfe sehen u. a. eine angemessene Eigenbeteiligung der Hilfesuchenden in Höhe von 50 Euro, strengere Bedürftigkeitsprüfungen unter vollständiger Berücksichtigung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Antragsteller und die Ausdehnung von Ratenzahlungen bis zur vollständigen Tilgung der Prozesskosten vor. In der vergangenen Legislaturperiode hatte sich der Bundestag mehrfach mit diesen Reformvorschlägen der Länderkammer befasst, zu einer Verabschiedung von Reformgesetzen war es jedoch nicht gekommen. Der Bund der Steuerzahler führt diese „fehlende Entschlussfreude“ der Bundespolitiker auch darauf zurück, dass der Bund haushaltswirtschaftlich wegen der sehr geringen Zahl von Hilfe-Verfahren vor Bundesgerichten praktisch nicht durch die Prozesskosten- und Beratungshilfe betroffen ist. Gleichwohl habe er die entscheidende Gesetzgebungskompetenz, während die Kosten nahezu vollständig in den Länderhaushalten anfielen. Bundesweit finanzierten die Steuerzahler Prozesskosten- und Rechtsberatungshilfe im Umfang von etwa 670 Millionen Euro im Jahr.


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Der Bund der Steuerzahler unterstützt die Gesetzentwürfe des Bundesrates. Sie trügen trotz der Einschränkungen dem allgemein akzeptierten Rechtsgrundsatz Rechnung, dass in einem Rechtsstaat jeder, unabhängig von seinen finanziellen Mitteln, in der Lage sein müsse, seine Rechte wahrzunehmen und notfalls gerichtlich durchzusetzen. Es sei überfällig, dass sich der Staat davor schütze, dass Prozessieren auf Steuerzahlers Kosten als eine Selbstverständlichkeit betrachtet werde. Selbstbedienungs- und Missbrauchsmentalitäten müsse ein Riegel vorgeschoben werden. Wenn heute etwa die öffentliche (Mit-)Finanzierung von Ehescheidungen eher die Regel als die Ausnahme sei, stimme mit dem Prozesskostenhilferecht einiges nicht, rügt der Bund der Steuerzahler abschließend.

Bund der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen



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