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Photovoltaikförderung



Berlin (ots) – Anlässlich der Einigung bei der Solarförderung erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Joachim Pfeiffer MdB:
Die getroffene Vereinbarung zwischen Union und FDP bewegt sich an der Untergrenze dessen, was notwendig ist. Es ist richtig und wichtig, die offensichtliche Ãœberförderung in diesem Bereich abzubauen, um die Zukunftsfähigkeit der deutschen Solarindustrie zu gewährleisten.


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Zum 1. Juli wird die Subventionierung von Anlagen auf Dächern zusätzlich um 16 Prozent und für Freiflächenanlagen um 15 Prozent gekürzt. Gleichzeitig sieht die Vereinbarung eine Ãœbergangsregelung für bereits geplante Freiflächenanlagen vor. Damit ist für diese Projekte Planungs- und Investitionssicherheit gewährleistet. Die Förderung von Anlagen auf Ackerflächen entfällt gänzlich. Jetzt liegt es an der deutschen Solarbranche, mit den Versäumnissen der Vergangenheit aufzuräumen und die eigene Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.

Die neue Regelung hat ihre Licht- und Schattenseiten. Positiv ist zu bewerten, dass die Ãœberförderung zurückgeführt wird. Damit werden unnötige Belastungen für die Stromverbraucher vermieden und die Wettbewerbsfähigkeit der Solarindustrie gestärkt. Allerdings birgt eine Verschiebung des Stichtages auf den 1. Juli 2010 die Gefahr, dass es zu einer Art Schlussverkauf bei den Neuinstallationen kommt, um noch die alten Förderbedingungen in Anspruch nehmen zu können. Mit der Verdoppelung des Zielkorridors für den Ausbau der Photovoltaik auf 2500 bis 3500 MW wird die Grundlage für einen dynamischen und gleichzeitig nachhaltigen Ausbau der Photovoltaik in Deutschland gelegt. Gleichzeitig bedeutet dies, dass die EEG-Umlage für Solarstrom weiter steigen wird.


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Stärkere Anreize für den Eigenverbrauch sind richtig und wichtig. Dies trägt dazu bei, dass die Anlagenbetreiber zu einer stärkeren lokalen Nutzung des Stroms motiviert und damit die lokalen Stromnetze entlastet werden. Die 8 Cent bieten hier einen sehr großzügigen positiven Anreiz. Die Neuregelung des Eigenverbrauchs darf jedoch nicht zu reinen Mitnahmeeffekten führen, die keine Verhaltensänderung des Anlagenbetreibers erfordert. Aus diesem Grund ist eine Befristung dieser Regelung notwendig. Die Folgen dieser Regelung müssen bis zur Novellierung des EEGs, die zum 1. Januar 2012 in Kraft treten soll, genau beobachtet werden.

Insgesamt geht Deutschland mit dieser Regelung in die richtige Richtung. Denn der hohe Finanzierungsanteil der Photovoltaik steht in keinem Verhältnis zu dem geringen Anteil des Solarstroms an der EE-Stromerzeugung. Er lag im Jahr 2008 bei lediglich 4,4 Prozent. Zur gesamten Stromerzeugung trägt die Photovoltaik sogar nur zu rund einem Prozent bei. Die Koalition hat Handlungsfähigkeit bewiesen und dafür gesorgt, dass Ãœberförderungen vermieden und Innovationen angereizt werden. Trotz der beschlossenen Rückführung der Ãœberförderung wird die Photovoltaik weiterhin eine wichtige Zukunftsbranche in Deutschland bleiben.


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