Onlinerechner:   Vergleiche: Steuersparprogramme:


Petition zur Einführung von Sammelklagen



Der Verein Anleger-helfen-Anlegern e.V. tritt seit geraumer Zeit erfolgreich für die Interessen geschädigter Anleger ein. Im Rahmen dessen hat der Verein nunmehr eine öffentliche Petition beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages eingereicht mit dem Ziel den Anlegerschutz in Deutschland durch die Möglichkeit der Sammelklage zu verbessern.


.

(openPr) Was viele nämlich nicht wissen ist, dass es in Deutschland Sammelklagen, wie man sie beispielsweise aus den USA kennt, derzeit noch nicht gibt.

Anders sieht es inzwischen im europäischen Ausland aus: Seit Beginn des Jahres können italienische Verbraucher nach dem Vorbild der US-amerikanischen „class actions“ Sammelklagen bei Gericht einreichen. Wie in den USA können sich nunmehr auch in Italien geschädigte Verbraucher einer Klage anschließen, die stellvertretend für vergleichbare Fälle geführt wird.


.

Der Verein Anleger-helfen-Anlegern e.V. ist der Auffassung, dass diese Möglichkeit geschädigten Anlegern auch hierzulande zur Verfügung gestellt werden sollte. Viele Anleger scheuen nämlich das Kostenrisikos einer gerichtlichen Auseinandersetzung und verzichten daher auf die Geltendmachung ihrer berechtigten Ansprüche. Durch die Möglichkeit einer Sammelklage wird die Hemmschwelle von Betroffenen gesenkt, ihre Ansprüche auch gegen große Konzerne durchzusetzen.

Jeder kann noch bis 31.3.2010 die Petition des Vereins online auf der Seite epetitionen.bundestag.de unterstützen.

„Wir hoffen auf eine möglichst große Resonanz in der Bevölkerung.“, so Ulrike Herrmann vom Verein Anleger-helfen-Anlegern e.V. „Unser Ziel ist es, zu erreichen, dass sich der Bundestag mit der Einführung einer Sammelklage befasst.“


.



Kommentieren

Links: