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Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben 2010



Für das Kalenderjahr 2010 gelten nachstehende Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen):

Jahreswert für eine Person ohne Umsatzsteuer

Angaben in Euro


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Gewerbezweig ermäßigter Steuersatz voller Steuersatz insgesamt
Bäckerei 837 425 1.262
Fleischerei 664 996 1.660
Gast- und Speisewirtschaften
* mit Abgabe von kalten Speisen 797 1.196 1.993
* mit Abgabe von kalten und warmen Speisen 1.103 1.966 3.069
Getränke (Eh.) 0 359 359
Café und Konditorei 850 731 1.581
Milch, Milcherzeugnisse, Fettwaren und Eier (Eh.) 505 67 572
Nahrungs- und Genussmittel (Eh.) 1.156 558 1.714
Obst, Gemüse, Südfrüchte und Kartoffeln (Eh.) 266 200 466

Eh. = Einzelhandel

Die Pauschbeträge für unentgeltliche Wertentnahmen werden durch die zuständigen Finanzbehörden festgesetzt.

Sie beruhen auf Erfahrungswerten und bieten dem Steuerpflichtigen die Möglichkeit, die Warenentnahmen monatlich pauschal zu verbuchen. Sie entbinden ihn damit von der Aufzeichnung einer Vielzahl von Einzelentnahmen.


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Es handelt sich um eine Vereinfachungsregelung, die keine Zu- und Abschläge wegen individueller Ess- oder Trinkgewohnheiten zulässt. Auch Krankheit oder Urlaub rechtfertigen keine Änderungen der Pauschbeträge.

Die Pauschbeträge sind Jahreswerte für eine Person. Für Kinder bis zum vollendeten 2. Lebensjahr entfällt der Ansatz eines Pauschbetrages. Bis zum vollendeten 12. Lebensjahr ist die Hälfte des jeweiligen Wertes anzusetzen. Tabakwaren sind in den Pauschbeträgen nicht enthalten. Soweit diese entnommen werden, sind die Pauschbeträge entsprechend zu erhöhen (Schätzung).

Die Pauschbeträge berücksichtigen im jeweiligen Gewerbezweig das allgemein übliche Warensortiment.

Bei gemischten Betrieben (Metzgerei oder Bäckerei mit Lebensmittelangebot oder Gastwirtschaft) ist nur der jeweils höhere Pauschbetrag der entsprechenden Gewerbeklasse anzusetzen.

(Quelle: BMF vom 11.12.2009)

Bund der Steuerzahler e.V. (Landesverband Thüringen)


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