Onlinerechner:   Vergleiche: Steuersparprogramme:


Nicht jeder Computer kostet GEZ-Gebühr



Nach Meinung der Gebühreneintreiber muss jeder PC-Besitzer mit Internet-Anschluss 5,52 Euro an die GEZ zahlen. Ein Gericht hat die Gesetzeslage überprüft und kommt zu einer anderen Auffassung.
Allein der Besitz eines internetfähigen Computers verpflichtet nach einem Urteil des Verwaltungsgerichtes Münster noch nicht zur Zahlung von Rundfunkgebühren.

Das Gericht hob mit der am Montag bekanntgegebenen und noch nicht rechtskräftigen Entscheidung den Gebührenbescheid des WDR an einen Studenten aus Münster auf.

Kompletten Artikel weiterlesen auf Netzeitung.de

Weitere Artikel:

„Tschüss GEZ“
Das Verwaltungsgericht in Münster hat entschieden, dass der Besitz eines Internet-PCs nicht zwangsläufig die GEZ-Gebühr rechtfertigt. Das Urteil könnte eine Lawine ins Rollen bringen.
„Zumindest im Privatbereich siehts jetzt so aus, dass die GEZ erstmals schlechte Karten hat“, heißt es im Weblog „Tante Jays Café“ unter der Ãœberschrift „Tschüss GEZ“, und auch durch die anderen Internetforen verbreitet sich die Meldung über „Neues von der GEZ-Front“ wie ein Lauffeuer. Erstmals hatte das Verwaltungsgericht in Münster am Montag in einem Rechtsstreit zwischen einem Studenten und dem WDR entschieden, dass der Besitz eines Internet-PCs nicht zwangsläufig die GEZ-Gebühr rechtfertigt.

Kompletten Artikel weiterlesen beim Tagesspiegel



Kommentieren

Links: