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Neuregelung der strafbefreienden Selbstanzeige



Koalition auf der Suche nach Steuergerechtigkeit: Schwierige Fragen nicht beantwortet
Zu der heutigen Anhörung des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages zum Gesetzentwurf eines Schwarzgeldbekämpfungsgesetzes von CDU/CSU und FDP erklären die finanzpolitische Sprecherin Nicolette Kressl und der zuständige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion Martin Gerster:

Der Vorschlag der Koalition zur Neuregelung der strafbefreienden Selbstanzeige lässt nach Ansicht der Sachverständigen zentrale Fragen unbeantwortet. Inhaltlich bleibt offen, ob ein Steuerpflichtiger zur Erlangung von Straffreiheit seine steuerlichen Verfehlungen umfassend offenbaren muss, weil sich in diesem entscheidenden Punkt Text und Begründung des Gesetzentwurfs widersprechen. Umstritten blieb, ob künftig bei einer Selbstanzeige ein pauschaler Zuschlag auf die hinterzogenen Beträge verlangt werden kann.

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Damit verschenken CDU/CSU und FDP eine weitere Chance, in Deutschland für mehr Steuergerechtigkeit zu sorgen.

Bis zur abschließenden Beratung im Finanzausschuss in zwei Tagen müssen sich die Vertreter der Koalitionsfraktionen entscheiden:

* Halten CDU/CSU und FDP an ihrer Forderung fest, dass künftig nur straffrei wird, wer vollständig in die Steuerehrlichkeit zurückkehrt, bedarf es einer Änderung des vorgeschlagenen Gesetzeswortlauts.

* Gibt die Koalition stattdessen diese Position auf, gesteht sie damit eine monatelange bewusste Täuschung der Öffentlichkeit ein. Denn wie üblich trugen die Verbände ihre Kritik der Regierung und ihren Fraktionen bereits bei Erarbeitung des Gesetzentwurfs vor. Die heute geäußerten Argumente waren also seit langem bekannt.

Letztlich bleibt die Erkenntnis, die die SPD-Bundestagsfraktion dazu veranlasste, im April 2010 die Streichung des § 371 AO vorzuschlagen: Die strafbefreiende Selbstanzeige als Instrument zur Wiederherstellung der Steuerehrlichkeit ist überholt und nicht verbesserungsfähig.

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