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Neuregelung der strafbefreienden Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung



Streitfall Selbstanzeige: Fragwürdiger Kompromiss zwischen den Koalitionären
Zur heutigen abschließenden Beratung des Gesetzentwurfs eines Schwarzgeldbekämpfungsgesetzes von CDU/CSU und FDP im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages erklären die finanzpolitische Sprecherin Nicolette Kressl und der zuständige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion Martin Gerster:
Die Neuregelung der strafbefreienden Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung überzeugt weder politisch noch fachlich.


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Trotz Änderungen bleibt der Gesetzentwurf handwerklich mangelhaft und vor allem weitgehend wirkungslos hinsichtlich der vollmundig angepriesenen „zielgenauen Bekämpfung der schwerkriminellen Steuerhinterziehung“. Der mühsam erzielte Koalitionskompromiss dient weder der Förderung der Steuerehrlichkeit, noch garantiert er einen effizienteren Steuervollzug oder gar mehr Steuergerechtigkeit.

Ein Jahr lang wurde in Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung kontrovers über Paragraf 371 Abgabenordnung diskutiert. Die SPD forderte seine Abschaffung, die Union die Offenlegung aller begangenen Steuerstraftaten und die Länder schlugen zahlreiche Änderungen vor, während FDP und Bundesregierung kaum verhohlen die Notwendigkeit einer Verschärfung der geltenden Rechtslage verneinten. Die heute im Finanzausschuss beschlossene Regelung überdeckt notdürftig die gegensätzlichen Standpunkte der Koalitionsfraktionen.

Ihren Streit über die Neuregelung, namentlich den Strafzuschlag, trugen die Koalitionäre in der Öffentlichkeit aus. Damit letztlich niemand als Verlierer dasteht, musste – ungeachtet der gravierenden fachlichen Kritik der Sachverständigen am Gesetzentwurf – nach der Anhörung des Finanzausschusses ein politisch tragbarer Kompromiss gefunden werden. Der von CDU/CSU medienwirksam propagierte Anspruch auf vollständige Rückkehr der Straftäter in die Steuerehrlichkeit wurde dabei aufgegeben. Abgeschafft wird die Straffreiheit für Steuerhinterziehungen über 50.000 Euro. Der Straftäter hat es in diesen Fällen künftig aber selbst in der Hand, die Strafverfolgung durch die „freiwillige“ Zahlung eines fünfprozentigen Zuschlages auf die geschuldete Steuer zu verhindern. Vermögende Steuerhinterzieher können sich ihre Straffreiheit somit erkaufen.

Entscheidende fachliche Unzulänglichkeiten des Gesetzentwurfs, auf die die Sachverständigen im Zuge der Beratungen frühzeitig und nachdrücklich hinwiesen, wurden nicht korrigiert. Diese Defizite werden die künftige Arbeit der Steuerbehörden erheblich erschweren und schaden letztlich der angestrebten Rechtssicherheit.

Wenn die schwarz-gelbe Koalition es ernst meinte mit der Bekämpfung der Steuerhinterziehung, müsste sie konsequenterweise die Vorschläge der SPD zur Erhöhung des Entdeckungsrisikos aufgreifen und das Instrument der strafbefreienden Selbstanzeige nach einer kurzen Ãœbergangsfrist abschaffen.

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