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Neue Pfändungsgrenzen ab 1. Juli 2011



Arbeitgeber müssen Lohnpfändung neu berechnen: neue gesetzliche Regelungen gelten ab 1.7.
Haufe-Ratgeber zeigt korrekte Abwicklung des Pfändungsverfahrens und warnt vor teuren Fehlern
Freiburg (ots) – Ab dem 1. Juli 2011 gelten neue Freibeträge für die Lohnpfändung. Für Arbeitgeber bedeutet das: Alle laufenden Pfändungsverfahren müssen den neuen Freibeträgen angepasst und kommende Fälle entsprechend den neuen Richtlinien berechnet werden.


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„Unternehmen sollten im eigenen Interesse größtmögliche Sorgfalt walten lassen. Denn: Der Arbeitgeber trägt das Risiko für die Richtigkeit seines Handelns und haftet dem Gläubiger gegenüber für den Schaden“, sagt Herbert Watzling, Autor des jetzt bei Haufe in sechster Auflage erschienenen Ratgebers „Lohnpfändung“. Mit dem Buch aus der Reihe Betriebspraxis steht Arbeitgebern ein Leitfaden zur Verfügung, der alle wichtigen Informationen auf 118 Seiten zusammenfasst und mit Beispielrechnungen und Tipps aus der Praxis bereichert.

Viele Arbeitgeber, die sich plötzlich mit einem Lohnpfändungsverfahren konfrontiert sehen, wissen oft nicht, welche Verpflichtungen ihnen auferlegt werden – und welche Risiken damit verbunden sind. Indem die Schuldner ihren Anspruch auf Lohn gegenüber dem Arbeitgeber zum Teil an die Gläubiger abgeben, wird der Arbeitgeber zum Drittschuldner. Damit wird er laut Watzling in die Pflicht genommen, Erklärungen abzugeben, pfändbare Beträge zu ermitteln und die Ãœberweisungen an den Gläubiger vorzunehmen. Die Verantwortung dafür, dass alle Erklärungen, Berechnungen und Ãœberweisungen fristgerecht und korrekt sind, trägt er selbst. „Hinzu kommt, dass mit der Einführung der Insolvenzordnung dem Arbeitgeber ein weiteres Aufgabengebiet übertragen worden ist, das ihm zusätzliche Probleme bereitet und zusätzliche Risiken auferlegt“, erklärt Watzling.

Das Buch behandelt die einzelnen Schritte des Lohnpfändungsverfahrens in jeweils eigenen Kapiteln. Ãœbersichten über die speziellen Aufgaben zu Beginn der unterschiedlichen Abschnitte sowie Checklisten dienen dem Leser zur Orientierung, Planung und Selbstkontrolle. Beispiele und Musterrechnungen veranschaulichen alle wichtigen Fälle. Relevante Rechtsvorschriften aus ZPO und BGB finden sich ebenso, wie die ab Juli diesen Jahres gültigen Lohnpfändungstabellen. Auf einer beiliegenden CD-ROM finden Interessierte darüber hinaus zusätzliche Musterformulare und Berechnungshilfen.

Die Kernthemen des Leitfadens sind die Berechnung der Vorpfändung und ihre Rangfolge, die Drittschuldnererklärung, die Berechnung des pfändbaren Betrags, die unpfändbaren Bezüge , der höhere oder geringere Pfändungsschutz und die Sonderfälle wie mehrere Einkommen, Lohnrückstände oder Vorauszahlungen. Auf der dem Buch beiliegenden CD-ROM befinden sich ein Lohnpfändungsrechner, Berechnungsformulare, Muster für die Drittschuldner-Erklärung und ein Muster für eine Abmahnung.

„Lohnpfändung – Leitfaden für die betriebliche Praxis“
Herbert Watzling
6., vollständig aktualisierte Auflage 2011, 118 Seiten, 34,80 Euro
Haufe-Lexware GmbH & Co. KG, Freiburg
ISBN 978-3-448-09751-1
Bestell-Nr. 03828-0008

Pressekontakt:
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