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Neue Gesetze zum 1.9. 2009



Das ändert sich zum 1. September 2009:


Patientenverfügung: In Zukunft müssen Ärzte Patientenverfügungen befolgen – unabhängig davon, ob eine Erkrankung lebensbedrohlich ist oder nicht. In einer Patientenverfügung können Volljährige vorab schriftlich festlegen, ob und wie sie später behandelt werden wollen, wenn sie am Krankenbett ihren Willen nicht selbst äußern können.

Fahrradfahrer: Neue Regeln gibt es auch für Fahrradfahrer. So dürfen künftig nur noch höchsten zwei Kinder bis zum vollendeten 7. Lebensjahr in einem Fahrradanhänger befördert werden. Und mit dem Anhänger müssen vorhandene Radwege benutzt werden. Zudem beträgt die gesetzliche Tempobegrenzung in Fahrradstraßen ab sofort 30 km/h.

Datenschutz: Der Datenschutz wird verbessert. Nach dem neuen Gesetz ist der Handel mit persönlichen Daten nur noch erlaubt, wenn die Betroffenen ausdrücklich zustimmen. Eine Einwilligung in die Datenweitergabe entfällt aber, wenn der Empfänger von Werbeschreiben erfährt, woher seine Daten ursprünglich stammen. Zudem dürfen Firmen den Abschluss eines Vertrages nicht mehr davon abhängig machen, dass der Kunde der Verarbeitung seiner Daten zustimmt. Das Bußgeld für Verstöße wurde auf 300 000 Euro angehoben.

Arbeitnehmerdatenschutz: Ab dem 1. September ist geregelt, zu welchen Zwecken und unter welchen Bedingungen Daten von Mitarbeitern vor der Einstellung, während und nach Beendigung der Beschäftigung vom Arbeitgeber erhoben und verwendet werden dürfen. Bislang gab es keine spezielle Regelung zu den Daten, die der Arbeitgeber über den Arbeitnehmer gespeichert hat. Die neue Regelung erlaubt z.B. die Nutzung von Arbeitnehmerdaten zur Kriminalitätsbekämpfung in Unternehmen nur bei einem konkreten Verdacht. Neu ist auch der Sonderkündigungsschutz für betriebliche Datenschutzbeauftragte.

Inline-Skater: Sie werden jetzt in der Straßenverkehrsordnung genannt und wie Fußgänger behandelt. Außerhalb von Fußgängerwegen dürfen sie fahren, wenn dies mit dem Schild „Skaten frei“ gekennzeichnet ist.

Straßenverkehr: Für alle Fahrzeuge gilt ab sofort ein Ãœberholverbot an Bahnübergängen vom ersten Gefahrschild bis zum Ãœberqueren der Bahngleise. Mobile Halteverbotsschilder haben vor dauerhaft montierten Parkzeichen Vorrang.

Familienverfahrensgesetz (FamFG): Für Ehescheidungen und Streitigkeiten in Familiensachen ist in Zukunft nur noch ein großes Familiengericht zuständig. Das soll diese Fälle vereinfachen, das Verfahren beschleunigen und so vor allem betroffene Kinder entlasten.

Scheidungsrecht: Zugewinne, die in der Ehe erwirtschaftet werden, müssen im Falle einer Scheidung in Zukunft gleichmäßig aufgeteilt werden. Schulden, die mit in die Ehe gebracht wurden, werden in Zukunft nicht mehr mit dem Zugewinn verrechnet. Zudem soll ein Partner bei einer Scheidung kein Vermögen mehr in Sicherheit bringen oder noch schnell ausgeben können. Ausgenommen von diesen Regelungen sind Eheverträge.

Verkehrsschilder: Zum 1. September werden mehrere Verkehrszeichen aus der Straßenverkehrsordnung gestrichen. Betroffen sind unter anderem die Zeichen „Flugbetrieb“, „Schnee- oder Eisglätte“, „Steinschlag“ und „Bewegliche Brücke“. Neu hinzu kommen dafür die Schilder „Inliner frei“, „Parkraumbewirtschaftung“ und „Durchlässige Sackgasse“.

Kronzeugen: Es gibt wieder eine Kronzeugenregelung (Paragraf 46b). Demnach kann das Strafmaß für einen Kronzeugen, dem eine lebenslange Freiheitsstrafe droht, auf zehn Jahre verringert werden.

Mindestlohn: Im Baugewerbe gibt es neue Mindestlöhne. Für Ungelernte erhöht sich in einer ersten Stufe der Mindestlohn West von 10,70 auf 10,80 Euro, für Angelernte von 12,85 auf 12,90 Euro. Der Mindestlohn Ost für Ungelernte steigt von 9 Euro auf 9,25 Euro. Des Weiteren sollen die Löhne bis 2011 stufenweise steigen, im Westen um 1,2 bis 2,8 Prozent und im Osten um 8,3 Prozent.

Quelle:Bild.de – Ratgeber Geld & Karriere



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