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Musterprozess zur Entfernungspauschale! Sieg der Steuerzahler über fiskalische Willkür



Der Bund der Steuerzahler ist über das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Entfernungspauschale hoch erfreut! Damit geht das Jahr 2008 für die Steuerzahler mit einem Paukenschlag zu Ende. Das Urteil unterstreicht, dass die Rechte der Steuerzahler nicht einfach aus fiskalischen Gründen beschnitten werden dürfen und hat somit auch richtungsweisenden Charakter.


Die Richter des Bundesverfassungsgerichts erklärten, dass der Weg zur Arbeit nicht Privatsache ist. „Arbeit beginnt eben nicht erst am Werkstor“, so der Präsident des Bundes der Steuerzahler, Dr. Karl Heinz Däke. Die Richter in Karlsruhe stellten klar, dass die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte rückwirkend für das Jahr 2007 ab dem ersten Kilometer abzugsfähig sein müssen. Viele Pendler können daher mit einer Erstattung rechnen, soweit nicht bereits ein Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eingetragen wurde.

Heute haben nicht nur die Kläger, sondern alle Steuerzahler gewonnen. „Spiel, Satz und Sieg für die Steuerzahler!“, kommentiert Däke das Ergebnis. Die Steuerzahler müssen jetzt endlich wissen, woran sie sind!

Wie die Steuerzahler jetzt an ihre Rückererstattung der Entfernungspauschale kommen? Tipps des BdSt für die Steuerzahler. (pdf)

Tabelle Rückerstattung für die Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (pdf)

Bund der Steuerzahler e.V.



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