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Mündliche Verhandlungen zur Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlagsgesetzes für die Jahre 2005 und 2007



Der II. Senat des Bundesfinanzhofs hat für Donnerstag, den 21. Juli 2011, zwei Termine zur mündlichen Verhandlung für Verfahren anberaumt, in denen die Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlagsgesetzes streitig ist.


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– Das Verfahren II R 50/09 betrifft den Solidaritätszuschlag für das Jahr 2005. Die mündliche Verhandlung beginnt um 10.00 Uhr.

– Im Verfahren II R 52/10 wird um den Solidaritätszuschlag für das Jahr 2007 gestritten. Der Beginn der mündlichen Verhandlung ist für 11.00 Uhr vorgesehen.

Der Senat hat angekündigt, dass die Entscheidungen voraussichtlich noch am gleichen Tag verkündet werden sollen. Nach derzeitigem Stand kann mit einer Verkündung ab 14.00 Uhr gerechnet werden.

Sofern der Vorsitzende Regelungen zur Beteiligung von Öffentlichkeit und Medien erlassen sollte, wird darüber rechtzeitig informiert werden.

Bundesfinanzhof
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