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Motorradfahrer haben Anspruch auf kleineres Nummernschild



Neue Kennzeichen für Bikes: Behörden stellen sich stur
ADAC: Motorradfahrer haben Anspruch auf kleineres Nummernschild
Kaum in Kraft getreten, gibt es schon Ärger mit den verkleinerten Nummernschildern für Motorräder. Viele Motorradfahrer haben den 8. April 2011 herbeigesehnt, um ihre ungeliebten 22 cm breiten „Kuchenbleche“ in nur noch 18 cm breite Kennzeichen umzutauschen.


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Beim ADAC beschweren sich jetzt zahlreiche Mitglieder, dass viele Zulassungsstellen die neue Verordnung nicht so umsetzen, wie es vom Gesetzgeber gedacht war: Danach sollte eine bereits zugeteilte Buchstaben-Zahlen-Kombination unverändert bleiben. Wer will und die Gebühr für das schmalere Nummernschild bezahlt, erhält dieses Kennzeichen dann in der kleineren Version.

Manche Zulassungsstellen vertreten jedoch die Meinung, auf den 18 cm breiten Schildern dürften wegen der Lesbarkeit bei zwei Buchstaben nicht mehr als zwei Ziffern stehen, also hinter dem Zulassungsbezirk nicht mehr als 4 Zeichen. Andernfalls sei eben kein schmaleres Kennzeichen möglich.

Diese Rechtsauffassung ist nach Ansicht des ADAC falsch. Bisher erteilte Nummernkombinationen mit bis zu fünf Stellen hinter dem Ortskürzel können problemlos auch in dem verkürzten Kennzeichen dargestellt werden. Das haben Untersuchungen zur Erkennbarkeit und Feststellung auf Radarphotos ergeben.

Der ADAC fordert im Interesse aller Motorradfahrer, dass die Zulassungsstellen sofort die neue Verordnung korrekt umsetzen und allen Motorradfahrern auf Wunsch auch ein kleines Kennzeichen bis maximal 5 Zeichen zuteilen.

Rückfragen:
Maximilian Maurer
089/7676-2632



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