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Modernisierung von Wohngebäuden – KfW Sanierungsprogramm



Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert ab dem 1. März 2011 wieder eine schrittweise Modernisierung von Wohngebäuden. Das kann die Dämmung der Fassade oder der Geschossdecke sein sowie den Einbau neuer Fenster, Heizungs- oder Lüftungstechnik betreffen. Wichtig ist, dass die technischen Mindestanforderungen der KfW eingehalten werden. Anträge können Eigentümer von Ein- oder Zweifamilienhäuser oder Eigentumswohnungen – vor dem Start der Maßnahmen – stellen.

Gefördert werden Sanierungsmaßnahmen in Wohngebäuden sowie Eigentumswohnungen, für die vor dem 01.01.1995 der Bauantrag gestellt oder Bauanzeige erstattet wurde.

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Zur Qualitätssicherung und um ein einheitliches Konzept für eine energetische Gebäudesanierung zu gewährleisten, ist es erforderlich einen Sachverständigen einzubinden. Gewährt werden können folgende Zuschüsse: maximal 2.500 Euro oder zinsverbilligte Darlehen über höchstens 50.000 Euro pro Wohneinheit. Ein Zuschuss für eine qualifizierte Baubegleitung ist durch das KfW-Programm „Energieeffizient Sanieren – Sonderförderung“ möglich. Ausführliche und aktuelle Informationen finden Interessierte auf dem Portal der KfW.

Förderinformationen für Privatleute Neben den Förderprogrammen der KfW gibt es weitere interessante Möglichkeiten, Zuschüsse oder zinsgünstige Kredite für den Einsatz erneuerbarer Energien oder für energiesparende Maßnahmen zu erhalten. Doch wie von den richtigen Förderprogrammen erfahren? BINE Informationsdienst hat recherchiert und bietet kostenfrei aktuelle Informationen unter www.energiefoerderung.info an. Privatleute können sich auf dem Portal tagesaktuell über die aktuellen Fördermöglichkeiten informieren. Einfach Postleitzahl des Objektes eingeben – Suche starten – und die Trefferliste zeigt alle Förderprogramme an, die an diesem Gebäudestandort angeboten werden. Die Ergebnisse kann man eingrenzen, indem aus der angebotenen Liste der Maßnahmen einzelne Begriffe per Mausklick ausgewählt werden. Zu jedem Programm bietet die Datenbank eine kurze Beschreibung der wichtigsten Förderkriterien, den Originaltitel des Programms sowie die Kontaktdaten der Informations- oder Antragsstelle. Ein wichtiger Hinweis zum Schluss: bei vielen Förderprogrammen muss der Antrag vor dem Start der Maßnahmen gestellt werden.

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