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Mit staatlicher Förderung schneller in die eigenen vier Wände



Wer in ein eigenes Haus oder eine Eigentumswohnung investieren will, kann dafür künftig schon vor Rentenbeginn seine kompletten Riester-Ersparnisse nutzen. Das sieht ein Beschluss der Regierungskoalition vor, der rückwirkend zum 1. Januar 2008 in Kraft treten soll.

Wohn-Riester geht ganz einfach mit einem bereits bestehenden Riester-Vertrag. Ob Fondssparplan, klassische oder fondsgebundene Riester-Rente: Ist die passende Immobilie gefunden, kann das angesparte Guthaben, zum Beispiel 50.000 Euro, komplett für den Kauf oder den Bau eines Eigenheims ausgegeben werden. Diese 50.000 Euro werden auf einem fiktiven Wohnförderkonto erfasst und bis zum Rentenbeginn mit zwei Prozent jährlich verzinst. Eine Rückzahlung des entnommenen Betrages ist im neuen Modell nicht mehr zwingend erforderlich, bleibt aber möglich. Wer auch nach der Entnahme weiter von der Riester-Förderung profitieren möchte, zahlt einfach den erforderlichen Mindesteigenbeitrag wie vor der Entnahme in seinen bestehenden Riester-Vertrag. Mit Beginn der Rente steht dann neben dem Wohneigentum auch noch eine Geldrente zur Verfügung.

Auch wer noch keinen Riester-Vertrag abgeschlossen hat, kann die staatliche Riester-Förderung für den Immobilienkauf nutzen. Wird ein Darlehen aufgenommen, hilft Riester bei der Tilgung: Auch die Tilgungsbeiträge werden auf einem fiktiven Wohnförderkonto erfasst und wie Sparbeiträge zur Riester-Rente behandelt. Das bedeutet, jährlich 154 Euro Grundzulage und 185 beziehungsweise 300 Euro pro Kind. Damit verringert sich der monatliche Eigenbeitrag, den der neue Hausbesitzer an die Bank zurückzahlen muss. Auch bei dieser Variante wird das Wohnförderkonto mit zwei Prozent jährlich verzinst.

Zu beachten ist aber bei beiden Wohn-Riester-Varianten: Solange in den Vertrag eingezahlt wird, sind Beiträge und Förderung steuerfrei. Doch mit Beginn der Rentenauszahlung werden für die geförderten Spar- und Tilgungssummen Steuern fällig. Dabei kann der Wohn-Riester-Sparer zwischen zwei Varianten wählen. Entweder er zahlt die Steuern auf einen Schlag und bekommt dafür einen Sofortrabatt von 30 Prozent oder bis maximal zum 85. Lebensjahr.



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