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Mit der Wohn-Riester den Ruhestand unbeschwert genießen



(rgz). Wem nur noch zehn oder 15 Jahre bis zur Rente bleiben und wer in dieser Zeit den Rest eines Immobilienkredits abzuzahlen hat, der kann mit dem staatlich geförderten „Wohn-Riester“ die eigenen vier Wände schneller schuldenfrei bekommen. „Wohneigentümer, die über einen Riester-Vertrag verfügen, können bei Auszahlungsbeginn, also in der Regel bei Eintritt in die Rente, mit dem riestergeförderten Kapital ihr Eigenheim abbezahlen“, sagt Peter Marc Stober, LBS, „und zwar unabhängig davon, wann es gebaut oder gekauft wurde.“

Wer etwa als 50-Jähriger mit dem Riester-Bausparen beginnt, kann zu Beginn seines Ruhestands – also frühestens mit 60, spätestens mit 67 Jahren – mit dem geförderten Guthaben die Restschulden tilgen, die noch auf dem selbst genutzten Eigenheim lasten.

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Das gilt auch, wenn die Immobilie vor 2008 gebaut oder gekauft wurde. Die staatliche Riester-Förderung erhält nahezu jeder, der in Deutschland arbeitet und steuerpflichtig ist, unabhängig von der Einkommenshöhe: Jeder Erwachsene bekommt 154 Euro Grundzulage pro Jahr, wenn er inklusive der staatlichen Zulagen vier Prozent seines sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens in seinen Wohn-Riester-Vertrag einzahlt. Wenn die Kinder noch kindergeldberechtigt sind, gibt es obendrein jedes Jahr bis zu 185 Euro zusätzlich.



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