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Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent muss für Kinderprodukte und Dienstleistungen für Kinder Geltung haben



„7 % für Kinder“: Steuern runter für alle Kinderprodukte
Initiative zur Reduzierung der Mehrwertsteuer auf Artikel und Dienstleistungen für Kinder heute gestartet


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Berlin (ots) – Das ist erst der Anfang: Vor dem Brandenburger Tor haben heute Eltern und Kinder aus ganz Deutschland eine Sieben geformt. Ihre Forderung: Der reduzierte Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent muss auch für Kinderprodukte und Dienstleistungen für Kinder gelten! „Es kann nicht sein, dass wir den Kauf teurer Gemälde steuerlich begünstigen, aber wenn Kinder mit Buntstiften malen, tun wir das nicht“, sagt die TV-Moderatorin und Botschafterin des Deutschen Kinderhilfswerkes, Enie van de Meiklokjes. „Den Kauf von Kinderkleidung oder Schulheften müssen wir in gleicher Weise unterstützen. Gerade Eltern, die wenig haben, sollten nicht an solchen Dingen sparen müssen.“ „Der reduzierte Mehrwertsteuersatz für Kinderprodukte wäre ein starkes Zeichen für zukunftsorientierte Familienpolitik und ein klares Bekenntnis zur Familie“, sagt der Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF), Sven Iversen. Die Geschäftsleiterin von JAKO-O, Bettina Peetz, ergänzt: „Familien leisten einen wesentlichen Beitrag zur Entwicklung unserer Gesellschaft, denn ihre Kinder gestalten unsere Zukunft. Das gute und gesunde Aufwachsen aller Kinder ist deshalb eine Aufgabe für die gesamte Gesellschaft.“

Gemeinsam mit anderen Verbänden, Organisationen und Einrichtungen aus Gesellschaft und Wirtschaft haben sich AGF und JAKO-O zum Bündnis „7 % für Kinder“ zusammengeschlossen. Mit einer öffentlichen Kampagne und politischer Lobbyarbeit setzen sich die Bündnispartner für die Verbesserung der Rahmenbedingungen für Familien in Deutschland ein. Anlass der aktuellen Kampagne ist die von der Bundesregierung geplante Reform der Mehrwertsteuer. Eine Regierungskommission soll im Laufe dieses Jahres Vorschläge dafür erarbeiten.

Ungerecht und unlogisch: Rote Karte von EU-Gericht – Vorbilder in Europa
„Kinderkleidung und -schuhe, Windeln, Kinderautositze, Schulessen – all dies wird noch immer mit 19 Prozent besteuert. Die Politik hat es über Jahre versäumt, die Bedürfnisse von Kindern ernst zu nehmen. Das muss sich jetzt ändern!“, kritisiert Sven Iversen. „Viele Branchen und Produkte werden durch den reduzierten Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent unterstützt – Familien nicht.“ Der reduzierte Mehrwertsteuersatz gilt beispielsweise bei Hundefutter, Fahrten mit dem Sessellift, bei Hotelübernachtungen, für Blumen, Pralinen und Popcorn im Kino.

Wie renovierungsbedürftig die deutschen Mehrwertsteuerregeln sind, zeigt ein aktuelles Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) in Luxemburg: Deutschland verstößt mit der vergünstigten Besteuerung von Reit- und Rennpferden gegen EU-Recht und muss zukünftig für sie den vollen Mehrwertsteuersatz erheben (Az: C-453/09; 12. Mai 2011). Gleichzeitig nutzt die Bundesregierung den von der EU bestimmten Gestaltungsspielraum nicht, um sofort familienfreundliche Änderungen einzuführen und die Mehrwertsteuer auf Kinderautositze, Schulessen sowie für die private Kinderbetreuung zu Hause zu reduzieren. Andere EU-Länder nutzen ihre spezifischen Spielräume: Während in Irland und England auf Kinderbekleidung und Kinderschuhe gar keine Mehrwertsteuer bezahlt wird, werden Kinderbekleidung und -schuhe in Luxemburg mit 3 Prozent besteuert. Ein reduzierter Mehrwertsteuersatz auf Produkte und Dienstleistungen für Kinder muss in allen Ländern der EU möglich sein, auch in Deutschland. Damit auch hierzulande die Bedürfnisse von Kindern und Familien bei der Mehrwertsteuerregelung berücksichtigt werden.

Bis zu 950 Millionen mehr in der Familienkasse
Insgesamt gaben die 35,1 Millionen deutschen Privathaushalte im vergangenen Jahr rund 9,1 Milliarden Euro (Quelle: Gesellschaft für Konsumforschung und AGF) für Kinderbekleidung, Wäsche, Schuhe, Babybekleidung, Babyartikel und Spielwaren sowie für Pflegeprodukte für Babys und Kinder aus. In dem Betrag enthalten sind insgesamt rund 1,45 Milliarden Euro für die Mehrwertsteuer, die bei den genannten Produkten 19 Prozent beträgt. Läge sie bei 7 Prozent, hätten die Familien insgesamt bis zu 950 Millionen Euro mehr in der Kasse gehabt. Berechnungen der AGF haben ergeben, dass die Senkung der Mehrwertsteuer bei der Baby-Erstausstattung Familien eine Ersparnis von rund 200 Euro, bei der Einschulung ca. 40 Euro und beim Schulessen zwischen 15 und 30 Cent pro Essen bringen würde.

Öffentlicher Druck – Mehrwertsteuersenkung auf Probe bei JAKO-O Im Rahmen der Initiative „Mehrwert gerecht steuern – 7 % für Kinder“ sind nun vielfältige Aktivitäten geplant, um den Druck auf die politischen Entscheidungsträger zu erhöhen. Plakatwerbung an Bussen und in zentralen U Bahn-Stationen in Berlin-Mitte gehören ebenso dazu wie eine Befragung aller Bundestagsabgeordneten und eine Online-Unterschriftensammlung: „Wir fordern alle Eltern auf, dem Bundesfinanzminister und anderen Politikern klarzumachen, wie wichtig ein familienfreundliches Mehrwertsteuersystem für die Zukunft unserer Gesellschaft ist“, erklärt Bettina Peetz. Die Webseite www.7fuerkinder.de bildet gemeinsam mit einem Facebook-Auftritt die zentrale Kommunikations-plattform der Kampagne „7 % für Kinder“. Auf diesen Seiten werden auch die Ergebnisse der Abgeordnetenumfrage veröffentlicht. Kunden von JAKO-O können vom 17. bis zum 31. Mai schon einmal ausprobieren, wie stark die Reduzierung des Mehrwertsteuersatzes für Kinderprodukte ihre Familienkasse entlasten würde. Der Versandhändler für Kindersachen mit Köpfchen gewährt einen Rabatt von 12 Prozent auf fast sein gesamtes Sortiment.

Das Bündnis „7 % für Kinder“: starke Familienbande
„7 % für Kinder“ ist ein Bündnis von Verbänden, Organisationen und Einrichtungen aus Gesellschaft und Wirtschaft. Sie alle eint das Anliegen, die Mehrwertsteuer auf Produkte und Dienstleistungen für Kinder auf 7 Prozent zu reduzieren. Entstanden ist das Bündnis auf Initiative der Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen e. V. (AGF) und von JAKO-O in Kooperation mit dem Deutschen Kinderhilfswerk e. V. (DKHW). Mitgliedsorganisationen der AGF sind der Deutsche Familienverband e. V. (DFV), die Evangelische Aktionsgemeinschaft für Familienfragen e. V. (eaf), der Familienbund der Katholiken e. V. (FDK), der Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e. V. (VAMV) sowie der Verband binationaler Familien und Partnerschaften e. V. (iaf). Zu den weiteren Unterstützern gehören der AWO-Bundesverband e. V., die Deutsche Sportjugend im Deutschen Olympischen Sportbund e. V., der Deutsche Frauenrat e. V., der Deutsche Kinderschutzbund e. V. (DKSB), der Deutsche LandFrauenverband e. V. (dlv), das DHB-Netzwerk Haushalt Berufsverband der Haushaltsführenden e. V., Home Instruction for Parents of Preschool Youngers – HIPPY Deutschland e. V., das Kolpingwerk Deutschland gGmbH (KWD), der Bundesverband der Selbsthilfeinitiativen Alleinerziehender SHIA e. V., der Sozialverband Deutschland e. V. (SoVD) und das Zukunftsforum Familie e. V. (ZFF).

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Zur digitalen Pressemappe: ftp://7fuerkinder:7fuer-110510@ftp.mastermedia.de

Pressekontakt:
Bündnis »7 % für Kinder«
c/o Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF)
e.V.
Courbièrestraße 12
10787 Berlin
Fon: +49 (0)30 21962-513
Fax: +49 (0)30 21962-638
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