Onlinerechner:   Vergleiche: Steuersparprogramme:


Luftverkehrssteuer rückwirkend zum 1. September 2010 ?



Zur Absicht der Bundesregierung, die Luftverkehrssteuer ab dem 1. September 2010 gelten zu lassen, erklärt der verkehrspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Uwe Beckmeyer: Der Beschluss der Bundesregierung, dass die Luftverkehrssteuer ab sofort gelten soll, brüskiert den Deutschen Bundestag als Souverän und Gesetzgeber. Es ist ein unglaublicher Vorgang, sich in der Art und Weise über die Kompetenzen des Deutschen Bundestags hinwegzusetzen.

Gesetze werden durch den Deutschen Bundestag beschlossen. Die Bundesregierung hat ihre Absicht erklärt, eine Luftverkehrssteuer in Deutschland einführen zu wollen. Ob der Vorschlag in der vorgelegten Form Realität wird, werden die Beratungen und Beschlüsse des Bundesrats und des Bundestags als Gesetzgeber zeigen.

.

Die Absicht, die Luftverkehrssteuer rückwirkend gelten zu lassen, ist rechtlich mehr als bedenklich. Damit greift die Bundesregierung bereits vor den abschließenden Beratungen des Parlaments in den laufenden Wettbewerb von Marktteilnehmern ein.

Ich fordere die Bundesregierung auf, sich zu den verfassungs- und europarechtlichen Bedenken einschlägiger Gutachten und inhaltlichen Widersprüchlichkeiten des Gesetzentwurfs zur Luftverkehrssteuer zu erklären.

Das Vorgehen des Bundesfinanzministers zeigt, dass es der Bundesregierung ausschließlich um die Mehreinnahmen ohne Rücksicht auf die soziale, ökologische und ökonomische Unausgewogenheit des Vorschlags geht. Die Menschen in Deutschland müssen wissen, dass sie ab sofort die Löcher im Bundeshaushalt stopfen müssen. Die finanzielle Not im Bundeshaushalt muss groß sein.



Kommentieren

Links: