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Lob für neue Bremer Abgeordnetenbezahlung



Die grundlegende Reform des Bremer Abgeordnetenrechts findet Zustimmung und Anerkennung des Bundes der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen. Den Bürgerschaftsfraktionen sei bei der künftigen Abgeordnetenbezahlung im Hinblick auf Transparenz und Gleichbehandlung mit Normalbürgern bei Besteuerung und Altersversorgung ein wirklich großer Wurf gelungen. Bremen setze sich bei der Politikerbezahlung an die Spitze der Reform-Bundesländer.



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Mit der Abgeordnetenreform wird nach Auffassung des Bundes der Steuerzahler ein überfälliger Systemwechsel vollzogen. Nahezu alle bisher gewährten Leistungen, die teils steuerpflichtig, teils steuerfrei gezahlt werden, werden künftig zu einer monatlichen Entschädigung von 4.700 Euro zusammen gefasst. Diese neue Entschädigung ist uneingeschränkt steuerpflichtig. Hinzu kommt ein weiterer steuerpflichtiger Betrag von 750 Euro im Monat, den Abgeordnete zwingend für die spätere Altersversorgung anlegen müssen.
Die monatliche Gesamtentschädigung eines Bremer Abgeordneten erreicht somit künftig 5.450 Euro im Monat. Sie liegt damit nach Ansicht des Bundes der Steuerzahler noch im Rahmen angemessener Abgeordnetenbezüge. Es ist dabei zu berücksichtigen, dass aus dem neuen Betrag alle mandatsbedingten Aufwendungen (wie Büro, Büroausstattung, Hilfskräfte) zu bestreiten sind und weitere bisherige Zahlungen wie Sitzungsgelder, Erwerbs- und Verdienstausfallgelder, Ãœbergangs- und Altersruhegelder (inklusive Hinterbliebenenversorgung) sowie Sterbegelder künftig entfallen. Auch wird die Vereinbarkeit von öffentlichem Amt und Mandat wesentlich erleichtert mit der Folge, dass Staatsdiener mit Parlamentssitz keinen finanziellen Ausgleichsanspruch mehr erhalten. In vielerlei Hinsicht räumt das neue Abgeordnetenrecht somit nach Meinung des Bundes der Steuerzahler mit bisherigen Politiker-Privilegien auf.


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Gleichwohl sieht der Bund der Steuerzahler noch Nachbesserungsbedarf am Gesetzentwurf. Er betrifft die jährliche Anpassung der Abgeordnetenbezüge und die Zahl der zusätzlich begünstigten Vizechefs der Fraktionen. So ist vorgesehen, dass die Entschädigung der Abgeordneten künftig jährlich anhand eines vorgegebenen Preis- und Gehaltssteigerungsindexes angepasst werden soll, ohne dass die Bürgerschaft sich damit befassen muss. Der Bund der Steuerzahler lehnt einen „Diäten-Automatismus“ ab und fordert, dass die Bürgerschaft jeweils durch eigenständigen Beschluss bzw. durch Gesetzesänderung die neue Entschädigungshöhe festsetzt. Einer öffentlichen Debatte um die Anpassung ihrer Bezüge dürfen sich die Abgeordneten nicht entziehen, meint der Bund der Steuerzahler.

Kritisiert wird zudem, dass nach dem Gesetzentwurf neben den Vorsitzenden der Bürgerschaftsfraktionen (zusätzliche steuerpflichtige Entschädigung von 7.050 Euro monatlich) auch, und zwar unabhängig von der Fraktionsstärke, bis zu zwei stellvertretende Fraktionsvorsitzende ein steuerpflichtiges Zubrot in Höhe von 3.525 Euro erhalten können. Fraktionen mit weniger als zehn Abgeordneten ist es aber zu zumuten, mit nur einem zusätzlich bezahlten „Vize“ auszukommen. Sonst gibt es in Kleinstfraktionen am Ende mehr Häuptlinge als Indianer, befürchtet der Bund der Steuerzahler abschließend.


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Bund der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen



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