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Kürzung der Solarförderung betrifft nur den Bereich der Photovoltaik und nicht den Bereich der Solarthermie



Berlin (ots) – Die Entscheidung der Bundesregierung zur Kürzung der Solarförderung betrifft nur den Bereich der Photovoltaik und nicht den Bereich der Solarthermie.



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Darauf weist Jörg Buschbeck, Vorsitzender des Vorstandes der BUSO Bund Solardach eG, aus Anlass der gestrigen Entscheidung des Bundeskabinetts hin. Bei vielen Verbrauchern sei es zu erheblichen Verunsicherungen gekommen.“Wer die Sonne zur Warmwasserbereitung und zur Heizungsunterstützung beispielsweise in seinem Einfamilienhaus nutzen möchte, erhält unverändert 105 Euro pro Quadratmeter Kollektorfläche an staatlicher Unterstützung.
Der Bau einer 24 Quadratmeter großen solarthermischen Anlage kann so mit 2520 Euro gefördert werden. Weitere Fördermöglichkeiten bestehen beim Austausch einer alten Gas- oder Ölheizung sowie bei der Verwendung besonders effizienter Heizungs- und Umwälzpumpen“, so Jörg Buschbeck. Die exakte Förderhöhe sei aber immer vom individuellen Projekt abhängig. Genaue Angaben zur Förderung sind beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ( www.bafa.de ) oder bei allen BUSO-Regionalpartnern ( www.buso.de ) erhältlich.

Insgesamt stellt die Bundesregierung in diesem Jahr 500 Millionen Euro für die Nutzung Erneuerbarer Energien für die Wärmeerzeugung zur Verfügung.

Die Beliebtheit von Erneuerbaren Energien für die Beheizung von Wohngebäuden ist weiter ungebrochen. Einen Spitzenplatz nimmt dabei die Solarwärme ein. Dies ergab eine Umfrage der Deutschen Energie-Agentur (dena) aus dem vergangenen Jahr, nach der die Solarwärme gleich nach Holz auf Platz zwei der Beliebtheitsskala steht.


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Die BUSO Bund Solardach eG ist die einzige länderübergreifende Solargenossenschaft Europas mit rund 120 Partnern in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Die Produktion der solarthermischen Anlagen erfolgt komplett in Maßfertigung. Das betrifft sowohl den Kollektor- und Speicherbau als auch die Systemtechnik.



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